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Transforming Government since 2001
Der Bundestag hat am 18. Dezember 2008 den vom Bundeskabinett am 23. Juli 2008 beschlossenen Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in dritter Lesung beraten und an den Bundesrat überwiesen. Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird.

Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit wird es möglich sein, sich im Internet elektronisch auszuweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern im Internet, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder Online-Auktionen. Gleichzeitig kann der Ausweisinhaber sicher sein, dass diejenige Stelle, die seine Daten abfragt, tatsächlich dazu berechtigt ist. Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist darüber hinaus zur Identitätsfeststellung eine Biometriefunktion vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Quelle/Source: Bundsministerium des Innern, 19.12.2008

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