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Donnerstag, 26.02.2026
Transforming Government since 2001
Umsetzung beginnt mit der Auswahl von 30 Testern

Die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat geht in die nächste Phase. Die 30 Teilnehmer für den zentral koordinierten Anwendungstest, der am 1. Oktober 2009 beginnt, stehen fest. Der elektronische Personalausweis kommt ab November 2010.

Der IT-Chef der Bundesregierung Hans Bernhard Beus hat die 30 Teilnehmer für den zentralen Anwendungstest für den elektronischen Personalausweis bekanntgegeben. Sie wollen Services in den Bereichen Bank- und Versicherung, für Anwendungen zur Altersverifikation an Automaten und für Onlineglücksspiele aufsetzen. Der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat soll auch beim Einchecken im Hotel, bei der Fluggastabfertigung und beim E-Ticketing im Personennahverkehr eingesetzt werden. Der elektronische Personalausweis kommt ab dem 1. November 2010 nach Deutschland.

"Dass so viele Unternehmen und Behörden planen, den elektronischen Personalausweis für ihre Angebote einzusetzen, hat unsere Erwartungen sogar noch übertroffen", so Beus. Rund 100 Firmen und Ämter hätten sich beworben, ab Oktober 2009 laufen die Tests der Anwendungen für den neuen elektronischen Ausweis.

Unter den 30 Teilnehmern für den Anwendungstest sind Air Berlin für den Bereich Fluggastabfertigung, Bird.i für Check-In in Hotels, Fujitsu Technology Solutions für Shop-Lösungen, die InterCard AG für Kundenkarten mit Zahlungsfunktion, die Lotterie-Treuhandgesellschaft für Registrierung und Altersverifikation für Glücksspiele, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr für eTicket-Systeme und Wincor Nixdorf für die Authentifizierung an Geldautomaten.

Der E-Personalausweis mit seinem biometrischen Lichtbild soll Identitätsnachweise für E-Business und E-Government kombinieren und das Identitätsmanagement am PC vereinfachen. Der elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Optional können zudem zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden. Für den Bürger habe die Verwendung des Fingerabdrucks dabei keinen Vorteil, wandten Kritiker wie der Chaos-Computer Club-Sprecher Frank Rosengart ein. Es gebe für sie keinen Grund, diesen in Datenbanken des Staates zu speichern. Der Fingerabdruck sei einzig und allein dazu geeignet, bei einem Grenzübergang, bei einer Kontrolle die Identität der Person mit dem Ausweis zu vergleichen. Vermeintliche Erleichterungen beim E-Commerce oder Bankgeschäften nannte Rosengart "einen Kartenspielertrick der Regierung." Beim Onlinekauf tue der Fingerabdruck überhaupt nichts zur Sache, sagte er.

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Autor(en)/Author(s): (asa)

Quelle/Source: Golem, 19.06.2009

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