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eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Seit 2002 versteigert die öffentliche Hand ausrangierte Fahrzeuge und Gebrauchsgegenstände im Internet. Die Seite Zoll-auktion.de hat sich zu einer Erfolgsgeschichte des E-Government entwickelt.

Ein 32 Meter langes, ausgemustertes Küstenstreifenboot vom Landespolizeiamt Schleswig-Holstein war bisher das wertvollste Stück bei Zoll-auktion.de,, der bundesweiten Online-Versteigerungsplattform der öffentlichen Verwaltung. Für 150.000 Euro bekam ein Bieter den Zuschlag. Ein anderes Highlight war ein Mercedes-Benz 600 aus den 60er Jahren, der einst zum Fuhrpark des sowjetischen Staatsmanns Leonid Breschnew (1906-1982) gehörte. Einem Liebhaber war er 103 600 Euro wert. Doch nicht nur Kuriositäten kommen hier unter den Hammer.

Im virtuellen Auktionshaus der Behörden werden auch alltägliche Gebrauchsgegenstände angeboten: Bekleidung, Bücher, Elektronik, Teppiche, Spielwaren oder Schmuck und Uhren. Die Artikel wurden zuvor von den Behörden gepfändet, beschlagnahmt oder einfach ausgesondert. 1.600 Anbieter lassen ihre Güter mittlerweile über die Internetseite, die vom hessischen Bad Hersfeld aus betreut wird, versteigern - von der kleinen Gemeinde bis hin zu Bundesministerien.

171 000 Bieter sind registriert, die bei permanent 1300 laufenden Auktionen rund um die Uhr mitbieten können. Die Plattform ist zwar nicht so bekannt und groß wie E-Bay - aber auch hier können viele Schnäppchen gemacht werden.

Früher war es beim Zoll Usus, eingezogene oder beschlagnahmte Gegenstände bei normalen Versteigerungen für die Staatskasse zu Geld zu machen. Seit März 2002 gibt es aber das virtuelle Auktionshaus. Mit wachsendem Erfolg: 2008 wurden hier bei knapp 35.000 Versteigerungen 48,2 Millionen Euro eingenommen. Das entsprach im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von elf Prozent.

Das Hauptzollamt Gießen rechnet damit, dass sich durch eine kürzlich in Kraft getretene Gesetzesänderung weitere Behörden der Plattform anschließen. Denn nun wurde festgelegt, dass eine öffentliche Versteigerung nicht nur am Ort, sondern auch über die Zoll-Internetseite gemacht werden kann. Die jeweiligen Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnungen die Versteigerungsplattform. "Da Zoll-auktion.de bereits über mehrere Jahre betrieben wird, ist es für die Landesregierungen effektiv und kostensparend, die Seite zu nutzen und keine eigene Plattform zu errichten", sagt der Leiter des verantwortlichen Hauptzollamts Gießen, Albrecht Vieth.

Die Liste der Vorteile für die Online-Versteigerung ist lang: "Über den enormen Wettbewerb um den Zuschlag werden erheblich höhere Gebote als bei einer Vor-Ort-Versteigerung erzielt", sagte Vieth. Der Mehrerlös lag in 2008 bei 10,7 Millionen Euro. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz von Mindestgebot und erzieltem Höchstgebot. Im Internet spreche man auch einen viel größeren potenziellen Bieterkreis an - und das rund um die Uhr.

Dienstfahrzeuge sind begehrt

Der Renner unter den Auktionsartikeln sind Dienstfahrzeuge von Behörden, die als Jahreswagen ausrangiert werden - vom Chef-Fahrzeug bis zum Kleinwagen. "Wir legen besonderen Wert auf gute Beschreibung der Sachen und fügen in der Regel bei Fahrzeugen oder hochpreisigen Sachen ein Wertgutachten bei", erklärt Vieth. Dadurch wisse der Käufer genau, auf was er bietet. "Bei uns kauft niemand die Katze im Sack."

Ausgenommen von Versteigerungen sind Dinge, die gegen Verbote oder die guten Sitten verstoßen. "Dazu zählt alles, was dem Ansehen des Staats schadet", sagt Vieth und meint Waffen, Zigaretten oder geschützte Tierarten. Alkohol hingegen sei erlaubt. Bisher ist der Zoll alles, was er in der Auktion angeboten hat, auch losgeworden. Mit einer Ausnahme: Keinen Abnehmer fand ein riesiger Pavillon der Bundesregierung von der Bundesgartenschau in München, der vor einiger Zeit mit einem Mindestgebot von einer Million Euro verkauft werden sollte.

Wer bei zoll-auktion.de, dem virtuellen Auktionshaus der öffentlichen Hand, etwas ersteigern möchte, muss 18 Jahre alt sein und sich registrieren lassen. Die versteigernden Dienststellen beschreiben die angebotenen Gegenstände und bebildern sie. Bei teuren Artikeln wie zum Beispiel bei Autos geben Gutachten Hinweise auf den Wert. Während der Auktion werden Bieter per E-Mail benachrichtigt, wenn sie überboten wurden oder den Zuschlag für einen Artikel erhalten haben.

Ein weiterer Service ist ein elektronischer "Biet-Agent", der automatisch bis zu einer zuvor festgelegten Höchstgrenze mitmacht. Nach Bezahlung können die ersteigerten Artikel bei den Dienststellen abgeholt werden. In den meisten Fällen werden sie auch zugesandt. Bezahlt wird meist per Überweisung.

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Autor(en)/Author(s): (dpa/ajf)

Quelle/Source: Computerwoche, 25.09.2009

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