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Donnerstag, 16.05.2024
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Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz) beschlossen.

Mit dem Gesetz werden die Verfügbarkeit, der Austausch und die Kompatibilität von Geodaten optimiert. Bislang mussten die von Bundesbehörden erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten für eine fachübergreifende Nutzung mit aufwändigen Verfahren zusammengeführt werden. Durch die Neuregelung wird das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zum zentralen Dienstleister für eine effiziente und innovative Bereitstellung von bundesweiten Basisgeoinformationen. Auch die Qualität der Daten soll verbessert werden.

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärt hierzu: "Aktuelle und genaue Geodaten sind für Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft genauso wichtig wie für jeden einzelnen Bürger. Sie sind Grundlage für weitreichende Entscheidungen, ermöglichen unsere Mobilität und erleichtern uns das Leben in vielen Bereichen. Mit dem Bundesgeoreferenzdatengesetz sorgen wir dafür, dass bundesweite Geodaten erster Güte erzeugt werden, die uns an jedem Ort rund um die Uhr unterstützen können."

Geodaten werden von den verschiedensten Behörden erhoben, bereitgestellt und genutzt. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ist hierbei für bundesweite Basis-Geoinformationen, z. B. Referenznetze für Höhe, Lage und Schwere, aber auch topographische Karten zuständig. Baumaßnahmen, aber auch der Luft- und Straßenverkehr sind ohne diese Basisinformationen nicht denkbar. Der Wirtschaft dienen diese Basisinformationen als Grundlage für ihre Geo-Informationsprodukte in Navigationsprodukten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

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Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 16.06.2011

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