Bislang sind die von den Bundesbehörden erhobenen Geodaten oft nicht kompatibel zueinander, was einen schnellen Austausch und eine fachübergreifende Nutzung erschwert. Dabei dienen solche Informationen sowohl als Grundlage für staatliche Planungen als auch für privatwirtschaftliche Anwendungen wie Navigationsprodukte.
Das neue Gesetz soll nun die Verfügbarkeit, den Austausch und die Kompatibilität der Daten optimieren. Als zentraler Dienstleister für bundesweite Basisgeoinformationen soll künftig das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie fungieren. Die Geodaten sind im Prinzip frei verfügbar, den Zugang nicht-staatlicher Interessenten regelt das Geodatenzugangsgesetz.
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Autor(en)/Author(s): (js)
Quelle/Source: Heise online, 18.06.2011