Kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des Elena-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 hatte Schaar, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte, sämtliche Schlüssel vernichtet. Juristisch betrachtet waren die Daten damit bereits als gelöscht anzusehen; alle am Elena-Verfahren Beteiligten hatten sich aber darauf verständigt, die Daten auch physisch zu löschen.
Der Bundestag hatte Elena Ende September 2011 beerdigt. Als Hauptgrund für die Einstellung des Systems wurde seinerzeit die ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur genannt. Kritiker wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum monierten aber auch, dass an zentraler Stelle sämtliche Daten gesammelt und für fünf Jahre vorgehalten würden.
---
Autor(en)/Author(s): (anw)
Quelle/Source: Heise online, 16.04.2012