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Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Regierungsvorstoß zur Reform des drei Jahre alten Geodatenzugangsgesetzes unverändert und ohne Debatte verabschiedet. Geographische Informationen des Bundes, darauf basierende Dienste sowie zugehörige Metadaten sollen künftig "grundsätzlich geldleistungsfrei" kommerziell und privat genutzt werden können.

Das Parlament will so das in den Geodaten schlummernde "Wertschöpfungspotenzial" stärker aktivieren sowie Bürokratie durch einheitliche und verbindliche Nutzungsbedingungen abbauen. Bislang bestand auf Bundesebene keine Rechtsgrundlage, um den Zugang zur nationalen Geodateninfrastruktur zu regeln. Die neuen Bestimmungen sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Für das Vorhaben stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP. Die Sozialdemokraten und die Grünen enthielten sich. Vertreter beider Fraktionen hatten moniert, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger gefährdet werden könnte. Die Risiken, die mit der "massenhaften Auswertbarkeit" bereitgestellter geographischer Informationen verbunden seien, müssten gesetzlich abgefedert werden. Die Linke votierte gegen den Entwurf. Sie meinte, dass die auch einen Personenbezug enthaltenden Geodaten künftig jedem Interessenten überlassen werden könnten.

Ein spezielles Geodatenschutzgesetz, das Experten seit Jahren einfordern, existiert bislang nicht. Von Wirtschaftsseite aus gibt es stattdessen seit 2011 eine Selbstverpflichtungserklärung. Der nationale Normenkontrollrat schätzt, dass die beschlossene Gebührenfreiheit nur "zu marginalen Einsparungen bei Wirtschaft, Bürgern und der Verwaltung" führen werde. Für die Ämter fielen vor allem "Vollzugskosten im Zusammenhang mit der Erhebung und Beitreibung" von Entgelten weg.

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Autor(en)/Author(s): (Stefan Krempl) / (axk)

Quelle/Source: Heise online, 29.06.2012

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