Heute 82

Gestern 858

Insgesamt 39433163

Freitag, 17.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
E-Government-Gesetz des Bundes

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, E-Government weiter zu fördern und dazu, wo und soweit notwendig, rechtliche Regelungen anzupassen. Das geplante Gesetz dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Der Gesetzentwurf wurde am 19. September 2012 dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt und wird anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Das Gesetz soll im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten.

Die Kernpunkte des Gesetzesvorhabens stellen sich folgendermaßen dar:

Mit Artikel 1 wird ein E-Government-Gesetz vorgeschlagen. Die wesentlichen Regelungen sind:

  • Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs,
  • Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens,
  • Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren,
  • Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter,
  • Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen,
  • Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung ("open data")

Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur (Artikel 2 – Artikel 7)

Ein wesentliches Hindernis für E-Government-Angebote der öffentlichen Verwaltung besteht darin, dass als elektronisches Äquivalent der Schriftform allein die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) zugelassen ist und diese keine hinreichende Verbreitung hat. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher neben der qeS weitere sichere Technologien zur elektronischen Ersetzung der Schriftform zugelassen werden. Hierfür wurden zwei Technologien identifiziert, mit denen alle Funktionen der Schriftform abgebildet werden können.

Das erste dieser Verfahren ist De-Mail mit der Versandoption „absenderbestätigt“, welche eine „sichere Anmeldung“ voraussetzt.

Das zweite Verfahren sind Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises.

Weitere Regelungen des Entwurfs

Der Entwurf enthält ferner Regelungen in verschiedenen Rechtsgebieten, in denen die Praxis gezeigt hat, dass zur Verbesserung und Erweiterung von E-Government-Angeboten Änderungen angezeigt sind. Hierunter fallen zum Beispiel die Ergebnisse einer Abfrage des IT-Planungsrates nach bundesrechtlichen Hindernissen für die elektronische Verfahrensabwicklung, die überwiegend die Abschaffung von Schriftformerfordernissen oder Erfordernissen zur persönlichen Vorsprache in Fachgesetzen betrifft. Ebenso fallen hierunter Vorschriften zur Georeferenzierung von statistischen Daten und Registerdaten. Der Entwurf enthält ferner Regelungen zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

---

Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 19.09.2012

Bitte besuchen Sie/Please visit:

Zum Seitenanfang