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Technische Richtlinie zum Bundesgeoreferenzdatengesetz in Kraft getreten.

Die vom Interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI) beschlossene Technische Richtlinie Bundesgeoreferenzdatengesetz (TR BGeoRG) ist am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten. Die TR BGeoRG regelt die Anforderungen an die Datenqualität, die von den geodatenhaltenden Stellen des Bundes u.a. für die von ihnen erhobenen oder erstellten geotopographischen Referenzdaten sichergestellt werden sollen. Die Qualitätsstandards wurden im Einvernehmen mit den Vermessungsverwaltungen der Länder festgelegt, um einheitliche Standards in Bund und Ländern zu erhalten. Mit der standardisierten Bereitstellung der Datensätze in hoher Qualität wird die vom Bundesgeoreferenzdatengesetz verfolgte vielfältige und effiziente Nutzbarmachung der Geodaten gewährleistet.

Die Bundesregierung hat damit beide Aufträge aus dem Bundesgeoreferenzdatengesetz zur Verbesserung der Standardisierung und Koordinierung der von den Bundesbehörden verwendeten Geodaten umgesetzt. Das Dienstleistungszentrum des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat seine Arbeit am 1. November 2012 aufgenommen. Mit dem Dienstleistungszentrum hat das BKG seine Dienstleistungen zu Geoinformationen zusammengefasst, um noch stärker auf die Bedürfnisse seiner Kunden eingehen zu können.

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Quelle/Source: Bundesministerium des Innern, 08.01.2013

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