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Gesetz soll Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf für das "Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz" (ElGVG) verabschiedet. Hinter dem kryptischen Namen versteckt sich ein Gesetz, das Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützt.

Wird Werbung elektronisch versandt, muss künftig in der Kopf- und Betreffzeile klar erkennbar sein, wer der Absender ist und ob die Nachricht einen kommerziellen Charakter hat. Nur wenn diese Informationen vorliegen, könnten Empfänger entscheiden, wie sie mit der E-Mail umgehen wollen, heißt es aus dem Bundeskabinett. Zudem würden diese Angaben das Ausfiltern von Spam vereinfachen.

Werden Kopf- und Betreffzeile einer Nachricht so gestaltet, dass ein Empfänger die Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht nicht erkennen kann, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000,- Euro verhängt werden.

Auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland komme und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst wird, werde mit der neuen Regelung ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt, kommentiert das Bundeswirtschaftsministerium.

Unter dem Begriff "Telemedien" werden künftig "Tele- und Mediendienste" zusammengeführt. Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien (z. B. Verantwortlichkeitsregelungen, Herkunftslandsprinzip) werden künftig im Telemediengesetz für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt, während die inhaltsbezogenen Vorschriften wie journalistische Sorgfaltspflichten und Gegendarstellungsrecht in einem neuen Kapitel des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien konzentriert werden.

Autor(en)/Author(s): (ji)

Quelle/Source: Golem, 15.06.2006

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