Der künftige elektronische Personalausweis soll als Reisedokument einen Chip enthalten, auf dem biometrische Daten (zum Beispiel Fingerabdrücke) gespeichert werden können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit.
Die Daten der elektronischen Authentisierungsfunktion sollen nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner ausdrücklichen Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.
Mit der Integration der elektronischen Signatur gäbe es für den Staat Möglichkeiten, Bürger und auch Unternehmen mit der Technologie nicht nur vertraut zu machen, sondern auch großflächig auszustatten. Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Signatur wurden schon 2001 in einem gesonderten Signaturgesetz (SigG) gelegt.
Das Bundesinnenministerium erarbeitet gerade ein Grobkonzept, das Ende 2006 fertig gestellt werden soll.
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Quelle/Source: Golem, 26.06.2006
