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Gesetzesvorlage für biometrische Erfassung auf den Weg gebracht

Künftig sollen Pässe und Reisedokumente neben Fotos auch Fingerabdrücke enthalten. Die Bundesregierung hat heute in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes vorgelegt. Zur Begründung heißt es, der Rat der Europäischen Union habe "die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in elektronischer Form" im Dezember 2004 verbindlich festgeschrieben. Da die EU-Verordnung eine elektronische Speicherung dieser biometrischen Daten vorsehe, strebe der Gesetzentwurf auch ein "durchgängig elektronisches Verfahren der Passbeantragung" an.

Man habe in Deutschland im November 2005 mit der Ausgabe biometrischer Pässe begonnen, in denen auf einem Chip das Lichtbild gespeichert sei, heißt es weiter. Die Ausgäbe von Pässen mit den zusätzlich gespeicherten Fingerabdrücken könne jedoch erst erfolgen, wenn die notwendige Rechtsgrundlage für die Abnahme der Fingerabdrücke durch die Passbehörden geschaffen werde.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Kinderreisepässe ihre bisherige Funktion als Passersatzdokumente verlieren. Allerdings werde bei Kindern "aus Praktikabilitätserwägungen" darauf verzichtet, biometrische Daten aufzunehmen. Zudem sollen Transsexuelle, die mindestens eine Vornamensänderung vollzogen haben, künftig die Möglichkeit haben, einen Pass ausstellen zu lassen, in dem das Geschlecht eingetragen wird, dem sie sich zugehörig fühlen.

Autor(en)/Author(s): (as)

Quelle/Source: de.internet.com, 31.01.2007

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