Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur flächendeckenden Einführung einer Jobcard vorlegen. Das sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rudolf Anzinger, der 'Berliner Zeitung' (Donnerstagsausgabe). Mit dem Projekt soll der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Beschäftigten und Behörden erleichtert werden. Durch die Maßnahme gegen den Papierkrieg sollen die Arbeitgeber allein bei den Personalverwaltungskosten um einen Betrag in dreistelliger Millionenhöhe entlasten werden, erklärte der Staatssekretär. Nach den Plänen des Ministeriums ist für das Projekt keine zusätzliche Plastikkarte erforderlich, sondern ein elektronischer Schlüssel, der auf andere, bereits vorhandene Karten wie zum Beispiel Kredit- oder EC-Karten aufgebracht werden könnte. "Wir arbeiten unter Hochdruck", sagte Anzinger. "Datenschutzrechtlich sehe ich keine Probleme, da der Bundesbeauftragte für den Datenschutz schon frühzeitig in die Erarbeitung des Konzeptes eingebunden war."
Mit Hilfe des Jobcard-Verfahrens sollen die Arbeitgeber Daten für bestimmte Verdienstbescheinigungen und Meldungen künftig auf einem bundesweit zentralen Server hinterlegen. Die Mitarbeiter von Behörden können die benötigten Daten dann abrufen, sobald der betroffene Beschäftigte den Zugang mit seinem elektronischen Zertifikat und über einen PIN-Code freigibt. Mit dem Verfahren kann etwa die Auszahlung des Arbeitslosengeldes erleichtert werden, die Arbeitsbescheinigungen in elektronischer Form vorliegen. Bundesweit sollen rund 40 Millionen Arbeitnehmer ins Jobcard-Verfahren einbezogen werden.
Autor: (as)
Quelle: de.internet.com, 19.05.2005
