Der Linux-Verband drängt auf eine Offenheit von E-Government für Linux und Linux-Anwendungen. Die öffentliche Verwaltung müsse es unterlassen, dem faktischen Marktführer Microsoft die Auftrechterhaltung seiner marktbeherrschenden Stellung zu erleichtern. Kritik gab es an der Software ElsterFormular, die in einem auf dem LinuxTag vorgestellten Gutachten als rechtlich bedenklich eingestuft wurde. "Wir wollen eine Sensibilisierung der Verantwortlichen auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung für das Thema Diskriminierungsfreiheit erreichen. In Zukunft darf es weder heimliche noch offene Barrieren geben", fordert Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbandes. Dabei verweist der Verband auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rechtsgutachten der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JBB - Jaschinski Biere Brexl zur Software "ElsterFormular", einer kostenlosen Anwendungssoftware für die Übermittlung von Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen, die nur für Windows angeboten wird: "Elster nur für Windows muss ein einmaliger Sündenfall bleiben", so Geese, zumal die Finanzbehörden eine elektronische Übermittlung der Daten verlangen.
Zwar wurde die Programmierschnittstelle "COALA" von vornherein plattformunabhängig angelegt, so dass kommerzielle Anbieter Softwareprodukte zur Abgabe von Umsatzssteuervoranmeldungen bzw. Lohnsteueranmeldungen entwickeln können, die Client-Software ElsterForumlar wird aber nur für Windows angeboten, kostenlos.
Dies hält Dr. Till Jäger, der das Gutachten erstellt hat, für rechtswidrig. Er sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine Verletzung von Grundrechten.
Nach Ansicht von Jäger stellt das Angebot der Oberfinanzdirektion München keine "gezielte Behinderung" von Anbietern anderer Betriebssysteme dar, da die Schnittstelle "COALA" plattformünbergreifend zur Verfügung steht, "jedoch stellt der kostenlose Vertrieb von ElsterFormular eine Marktstörung dar und fällt damit unter die Generalklausel des § 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), weil er geeignet ist, den Wettbewerb ohne sachlichen Grund zum Nachteil der Mitbewerber - insbesondere der Anbieter der Software Linux - erheblich zu beeinträchtigen", heißt es in dem Gutachten.
Zudem sei die kostenlose Abgabe von ElsterFormular als Marktstörung durch die öffentliche Hand unlauter."Die Grundlagen des Leistungswettbewerbs von privaten Anbietern werden im Bereich des Angebots von Betriebssystemen für Computer dadurch gefährdet, dass vor dem Hintergrund der Verpflichtung aller Unternehmen in Deutschland zur elektronischen Umsatzssteuervoranmeldung bzw. Lohnsteueranmeldung - die den Einsatz eines Computers voraussetzt - gleichzeitig eine kostenlose Anwendungssoftware für ein einziges Betriebssystem angeboten wird".
Auch sei die Bereitstellung von ElsterFormular zudem mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht vereinbar. Einen Verstoß gegen Art. 12 GG (Wettbewerbsfreiheit) sieht Jäger nicht.
So kommt Jäger zu dem Schluss, dass die öffentliche Hand "in sachlich nicht gerechtfertigter Weise" in den Leistungswettbewerb auf dem Markt für Betriebssysteme eingreife: "Zulässig wäre ein Angebot gewesen, dass sich auf die plattformunabhängige Schnittstelle COALA beschränkt oder die Applikation "ElsterFormular" hätte gegen eine Gebühr angeboten werden müssen."
Nach Auffassung von Geese muss die öffentliche Verwaltung alles unterlassen, was dem faktischen Marktführer Microsoft die Auftrechterhaltung seiner marktbeherrschenden Stellung erleichtern würde. Auch auf der Ebene der Kreise und Städte sei zu klären, ob aus Steuermitteln subventionierte Weiterbildungsangebote der Volkshochschulen nur für Microsoft-Produkte ins Programm kommen dürfen, was eine unzulässige Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs darstelle.
Geese erwartet, dass die elektronische Datenübertragung im Zusammenhang mit der geplanten Patientenkarte bei den Krankenkassen zunehmend Bedeutung gewinnen wird. "Umso wichtiger ist es, von Anfang an die prinzipielle Plattformunabhängigkeit der Anwendungs- und Übertragungssoftware einschließlich der freien Verfügbarkeit der eingesetzten Formate einzufordern."
Autor: (ji)
Quelle: Golem, 24.06.2005
