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Das Saarland stellt als eines der wenigen Bundesländer, das diesen Dienst bereits flächendeckend anbieten kann, die Daten der Register im Internet zur Verfügung. Die Umstellung der zuvor in Papierform geführten Register (Handelsregister A und B, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) des Amtsgerichts Saarbrücken konnte bereits im März 2004 abgeschlossen werden. Nach dem Ende der Pilotphase können interessierte Personen wie Notare, Rechtsanwälte, Banken, Firmen und Versicherungen seit dem 10. November 2004 nunmehr "online" auf die Registerdaten zugreifen. Hierzu ist lediglich eine einmalige Registrierung des Abfragenden im Justizrechenzentrum erforderlich, welches dann die erforderliche Zugangsberechtigung zum System ausstellt.

Ergänzende Hinweise zum Internet-Abrufverfahren RegisWEB sowie ein Anmeldeformular für diesen Service stehen auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales zum Herunterladen bereit. Außerdem können telefonische Auskünfte unter der Rufnummer 0681 501-3181 eingeholt werden. Weitere Hinweise und das Anmeldeformular unter www.justiz-soziales.saarland.de.

Quelle: bund.de, 18.11.2004

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