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Schönbohm: Unnötige Belastungen durch neue Kommunalverfassung vermeiden

Mit der Novelle zur Kommunalverfassung werden jetzt erstmals in Brandenburg bei einem Gesetzentwurf schon während der Entstehungsphase systematisch alle Informationspflichten und die dadurch entstehenden Kosten analysiert und optimiert.

Innenminister Jörg Schönbohm betonte: „Wir brauchen eine moderne Kommunalverfassung. Sie soll den Kommunen nicht nur einen erweiterten Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum einräumen. Sie muss auch die Forderungen nach Bürokratieabbau und Deregulierung erfüllen. Deshalb wollen wir unnötige Verfahren beseitigen. Wo gerade im Aufsichtsbereich Informationspflichten nicht ohne Weiteres abgeschafft werden können, sollen vereinfachte Verfahren den Aufwand der Kommunen verringern.“ Schönbohm setzt damit auch konsequent den Weg zur Verbesserung der Lage der Kommunen fort, der bereits mit den Kommunalentlastungsgesetzen beschritten worden ist.

Als Grundlage der Analyse der Informationspflichten und der dadurch entstehenden Kosten greift das Innenministerium bei dem Verfahren auf die Ergebnisse der Quick Scan-Untersuchung zurück, mit der im Auftrag des Landtags-Sonderausschusses für den Bürokratieabbau die Kosten für Unternehmen und öffentlichen Stellen durch in Brandenburger Gesetzen und Verordnungen festgeschriebenen Informationspflichten geschätzt wurden.

„Das Innenministerium nimmt in der landesweiten Betrachtung zwar mit nur zehn Prozent der Gesamtkosten bei den Kostenverursachern durch Vorschriften eine untergeordnete Position im Land ein. Weil wir aber den Bürokratieabbau ernst nehmen, wollen wir alle Potentiale für weitere Entlastungen durch Streichung oder Vereinfachung nutzen“, unterstrich Schönbohm.

Autor(en)/Author(s): Dorothee Stacke

Quelle/Source: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, 23.08.2006

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