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Brandenburgs Polizei rüstet technisch auf: Jeder der rund 550 brandenburgischen Revierpolizisten wird mit einem mobilen Arbeitsplatzcomputer (mAPC) ausgestattet. Entsprechende Beschaffungsmaßnahmen wurden jetzt von Innenminister Dietmar Woidke veranlasst. Mit der Ausstattung wird zum Jahresende begonnen, im 1. Halbjahr 2011 soll sie abgeschlossen sein. Die Notebooks werden zusätzlich mit UMTS-Karten versehen, so dass die Polizisten während ihrer Arbeit außerhalb der Büroräume einen Zugriff auf alle relevanten Informationssysteme der Polizei haben.

„Schreibarbeiten machen einen wichtigen Teil der täglichen Arbeit der Polizei aus. Mobile Lösungen werden diese Arbeit in Zukunft erleichtern“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Die neuen Rechner dienen der Unterstützung der Beamten, die so unabhängiger sind von stationären Stellen. „Bisher mussten die Revierpolizisten immer wieder in ihre Büros zurück, um dort die notwendigen Schreibarbeiten zu erledigen. Das kann jetzt zum großen Teil schon vor Ort geschehen“, so Decker.

Einen Effizienzvorteil stellt die Einmalerfassung der Daten dar. Derzeit müssen die Beamten alle relevanten Angaben zunächst aufschreiben und später in die verschiedenen Systeme übertragen. Dieser Schritt wird nun hinfällig. Die neue Technik ermöglicht es den Revierpolizisten auch, wesentliche Daten online abzufragen. So können die erforderlichen Daten vor Ort überprüft sowie Anzeigen sofort geschrieben und ausgedruckt werden. Die Daten werden verschlüsselt übertragen.

Neben den Notebooks für alle Revierpolizisten ist derzeit der Umbau von zunächst 15 Gruppenkraftfahrzeugen zu „mobilen Repo-Büros“ in Transportergröße angelaufen bzw. teilweise bereits abgeschlossen. Diese Fahrzeuge wurden mit einer 230-V-Stromeinspeisung, einem Tisch mit einer Dockingstation für den mobilen Rechner, einem zusätzlichen Bildschirm und einem Drucker ausgerüstet und werden ebenfalls an die Revierpolizisten übergeben. Für den Test wird dazu jeder Schutzbereich mit einem Fahrzeug ausgestattet. Bei Bedarf ist eine Nutzung als Gruppenfahrzeug weiterhin möglich.

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Autor(en)/Author(s): Ingo Decker

Quelle/Source: Ministerium des Innern Brandenburg, 24.11.2010

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