Der Beschluss der Stadtverordneten wurde möglich, nachdem sachverständige Urteile zu verschiedenen Punkten eingeholt wurden, die die Lokalpolitiker beschäftigten. Bedenken gab es, ob der WLAN-Funk gefährlichen "Elektrosmog" emittieren könnte, ob ein freies WLAN kommerzielle Angebote Potsdamer Unternehmen gefährden könnte und ob die Stadt Potsdam im Zuge der "Störerhaftung" bei möglichen Rechtsverletzungen durch Nutzer des freien WLAN in Regress gezogen werden könnte.
Diese Bedenken konnten unter Verweis auf Messungen der Bundesnetzagentur, durch Befragung Potsdamer Unternehmen und durch die rechtliche Konstruktion ausgeräumt werden. In der Frage der Störerhaftung wurde betont, dass die Stadt zwar Dächer und Strom, aber eben keine Internet-Zugänge zur Verfügung stellt und damit nicht haftbar gemacht werden kann. Technisch wird das freie WLAN per VPN-Verbindung nach Slowenien getunnelt, wo der beauftragte Provider die Einspeisung ins Internet übernimmt. Überdies werde auf allen Routern Zapp installiert, das den Zugang zu Tauschbörsen blockiert.
Die Frage der Störerhaftung ist auch eine der Bremsen für die WLAN-Pläne im benachbarten Berlin. In der Hauptstadt will man schon seit Jahren zumindest die zentralen Bereiche mit einem freien WLAN versorgen. Bisher ist der große Wurf allerdings nicht gelungen. Zwei Initiativen aus der Privatwirtschaft sind schon weiter: Die Wall AG und Kabel Deutschland bieten bereits WLAN-Zugänge im Berliner Zentrum an. Der Störerhaftung hat sich unterdessen auf Initiative des Berliner Senats der Bundesrat angenommen.
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Autor(en)/Author(s): (Detlef Borchers) / (vbr)
Quelle/Source: Heise online, 07.12.2012