Wenn der Prümer Vertrag auf die USA übertragen werde, sei kein gleichwertiger Datenschutzstandard garantiert, sagte Schaar am Dienstag im Deutschlandfunk. Das US- Datenschutzgesetz gelte nur für US-Bürger und für Personen, die sich dort langfristig aufhalten. Es gelte "ausdrücklich nicht für Daten, die aus dem Ausland kommen".
Vernetzung der Polizeidatenbanken
Durch das Online-Verfahren könnten die USA eine weitere Datenquelle erschließen. Sämtliche Demonstranten, Schwarzfahrer oder Asylbewerber würden dann außerhalb Europas erfasst. Bei der Einreise in die USA würden ohnehin Fingerabdrücke gespeichert, sagte Schaar. Bei möglichen Straftaten sei also eine Identifizierung möglich. Es sei daher nicht notwendig, den USA zusätzlich die Daten der Kriminalbehörden zu übermitteln.
Mit dem Prümer Vertrag hatten Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und Österreich im Jahr 2005 eine Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beschlossen - insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration.
Deutschland und die USA wollen sich heute [Dienstag/12.15] auf ein Abkommen zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus festlegen. Dabei soll es auch um DNA- und Fingerabdruck-Daten gehen. Zur Paraphierung des Abkommens treffen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] und Justizministerin Brigitte Zypries [SPD] mit ihren Amtskollegen in Berlin zusammen, dem US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und dem US-Justizminister Michael Bernard Mukasey.
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Autor(en)/Author(s): [dpa]
Quelle/Source: futureZone, 11.03.2008
