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Der Bundesrat hat den Entwurf einer Verordnung über die elektronische Identifizierung der EU-Kommission kritisiert. Die hohe Anforderungen an den Qualitätsstandard digitaler Signaturen und ID-Systeme hierzulande dürften nicht grundsätzlich abgesenkt werden, sorgt sich die Länderkammer in einer am Freitag angenommenen Stellungnahme (PDF-Datei) für Brüssel. An diesem Punkt müsse das nationale Recht Vorrang haben.

Die Kommission möchte mit der Vorlage die Signatur-Richtlinie von 1999 neu fassen und die Nutzung auch von elektronischen Zeitstempel und Siegeln zulassen sowie eine bescheinigte elektronische Dokumentenzustellung und eine Authentifizierungsmöglichkeit für Webseiten ermöglichen. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass damit auch die sogenannte Organisationssignatur eingeführt werden kann. Er unterstützt allgemein auch das Ziel der grenzüberschreitenden digitalen Kommunikation, um einen einfachen und sicheren elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt anzukurbeln.

Die Definitionen im Kommissionspapier etwa von qualifizierten Signaturen oder Vertrauensdiensten seien aber unscharf und teils irreführend, rügt die Länderkammer. Mit der Akzeptanz elektronischer Siegel in anderen Mitgliedsstaaten dürfe zudem "keine Entscheidung über das Vertretungsrecht konkret handelnder natürlicher Personen" verbunden sein. Klarer aus dem Anwendungsbereich außen vor gehalten wissen will der Bundesrat zudem öffentlich geführte Register wie Handelsverzeichnisse oder das Grundbuch. Sonst bestünde ihm zufolge die Gefahr, "strenge nationale Formerfordernisse" wie die Vorlage von Originaldokumenten oder beglaubigter Kopien zu unterlaufen.

Keinen Nutzen sehen die Länder in der im Entwurf vorgesehenen Pflicht zur Anerkennung "notifizierter Identifizierungsmerkmale" durch bereits "diskriminierungsfrei" sowie flächendeckend verfügbare Angebote der Verwaltung wie die elektronische Steuererklärung. Vielmehr könnten damit entsprechende E-Government-Strukturen behindert und ein überflüssiger Verwaltungsaufwand ausgelöst werden. Die geplante jederzeit zu garantierende kostenlose Online-Authentifizierungsmöglichkeit von Bürgern ist dem Bundesrat ein Dorn im Auge. Hier sei den Mitgliedsstaaten auch eine Bereitstellung gegen Gebühr offen zu halten. Ablehnend stehen die Länder der Vielzahl der skizzierten delegierten Rechtsakte gegenüber, mit der sich die Kommission umfangreiche Nachjustierungen mehr oder weniger im Alleingang vorbehalte.

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Autor(en)/Author(s): (Stefan Krempl) / (axv)

Quelle/Source: Heise online, 14.10.2012

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