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Die Generaldirektion Informatik der EU-Kommission hat jetzt den Entwurf (PDF-Datei) für ein überarbeitetes Rahmenwerk zur Herstellung von Interoperabilität bei E-Government-Diensten veröffentlicht. In dem Vorschlag für die Novelle des European Interoperability Framework (EIF) plädiert die Brüsseler Behörde allgemein für den Einsatz offener Standards in der Verwaltung. Offenheit senke die Hürden für einen Markteintritt, fördere den Wettbewerb und führe zu mehr Qualität, Auswahl und niedrigeren Preisen. Sie sichere zugleich den Zugang zu Informationen und Diensten. Offene Standards kämen so gerade der öffentlichen Verwaltung zugute, da diese die Kontrolle über eingesetzte Normen oder technische Spezifikationen sowie etwa verwendete Metadaten und Schemata behalten müsse.

Die Kommission hält dabei an der Definition offener Standards aus der ersten EIF-Version fest. Solche Standards müssten von einer nicht-kommerziellen Organisation entwickelt sowie kostenlos oder gegen eine minimale Gebühr veröffentlicht werden. Zudem seien geistige Eigentumsrechte wie Patentansprüche, die eine entsprechende Norm betreffen, "unwiderruflich ohne die Erhebung von Lizenzgebühren" zur Verfügung zu stellen. Dies sei wichtig, damit sie sowohl in proprietärer als auch in freier Software gemäß dem Open-Source-Prinzip ohne Begrenzung durch gewerbliche Schutzrechte implementiert werden können. Schon im Vorfeld hatte die geplante Beibehaltung dieser nun näher erläuterten Klausel für Verstimmung bei der Business Software Alliance (BSA) gesorgt. Die Industrielobby befürchtet, dass damit "gut etablierte Technologien" wie Bluetooth oder gar DHCP außen vor bleiben würden.

Mit dem deutlich umfangreicher gewordenen Rahmenwerk sollen die Mitgliedstaaten zudem aufgefordert werden, "Silos" oder "Inseln" mit angestammten geschlossenen Systemen ausfindig zu machen und diese durch interoperable Lösungen oder Überbrückungsblöcke zu ersetzen. Zudem sieht das Dokument vor, dass die EU-Länder Rollen, Rechte und Verantwortlichkeiten Besitzern, Nutzern oder Wächtern über in IT-Anwendungen einfließende Daten definieren sowie zertifizieren und so den Austausch sowie den Schutz personenbezogener Informationen besser kontrollieren.

Insgesamt legt der Entwurf den Verwaltungen die Prüfung des Einsatzes von Open-Source-Software ans Herz. Diese sollten sich um ein tiefes Verständnis der Arbeitsmethoden innerhalb der Open-Source-Gemeinde bemühen und ihre internen Prozesse auf den Umgang mit freier Software ausrichten. Bei der Beschaffung seien Kriterien anzulegen, welche die Verfügbarkeit von Support für einen Standard oder Komponenten eines Systems durch eine Community sicherstellen. Kommentare zu dem Projekt können Interessierte bis zum 22. September bei der Kommission einreichen.

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Autor(en)/Author(s): (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

Quelle/Source: Heise online, 17.07.2008

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