"Wichtigste Neuerung ist die Einführung der elektronisch gestützten Verwaltung (eGovernment) im Meldewesen als starke Säule der Verwaltungsreform. Die Kommunikation zwischen den 119 Meldebehörden in Mecklenburg-Vorpommern und die Bearbeitung von Behördenanfragen soll zukünftig elektronisch über das sichere landeseigene Verwaltungsnetz (Corporate Network Lavine) erfolgen", erläuterte Innenminister Dr. Gottfried Timm. "Bürger können in Zukunft ihre Anmeldung oder Ummeldung vom heimischen Computer aus online über das Internet erledigen. Einfache Melderegisterauskünfte nach Adressen, die von Privaten oder Unternehmen benötigt werden, können über ein Portal abgefragt werden. Die Auskunftssuchenden bezahlen zukünftig bargeldlos und unbürokratisch mittels einer Bezahlplattform (ePayment-Portal) im Internet."
Das Informationsregister entlastet die Kommunen von der Aufgabe, eine umfangreiche Infrastruktur aufbauen und pflegen zu müssen und sich gegen Datenangriffe von Außen zu wehren. Diese Aufgaben werden zukünftig von der zentralen Stelle erledigt.
"Die Reform ermöglicht es den Kommunen, Verwaltungsabläufe zu straffen und Kosten zu sparen. Im Ergebnis erhalten wir ein schlankeres und effizienteres Meldewesen. Gleichzeitig bleibt die Organisationshoheit der Kommunen über das Meldeverfahren und die Führung der Melderegister vor Ort erhalten", betonte Minister Timm. "Die zeitraubende Bearbeitung von Anfragen auf dem Papierwege entfällt, die Mitarbeiter können für andere Aufgaben eingesetzt werden. Um ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten, hat das Innenministerium bei der Erarbeitung des Gesetzes eng mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammengearbeitet. Die Erprobung des Verfahrens in der eGovernment Region Westmecklenburg ist bereits erfolgreich angelaufen."
Neben diesen Neuerungen sollen durch das Gesetz eine Reihe von mittlerweile überholten Regelungen abgeschafft werden, wie die Abmeldepflicht und die Bescheinigung durch den Wohnungsgeber. Stattdessen wird die elektronische Rückmeldung zwischen Meldebehörden bei Umzügen eingeführt. Mit der Rückmeldung unterrichtet die Zuzugsbehörde die Wegzugsbehörde über den Wohnungswechsel der meldepflichtigen Person.
Im Interesse des Beherbergungswesens und der Gäste im Land ist zudem eine Erleichterung der sog. "Hotelmeldepflicht" geplant. Derzeit müssen die Gäste in jedem Fall einen besonderen Meldeschein für das Beherbergungswesen eigenhändig ausfüllen und unterschreiben. Das schreibt das Melderechtsrahmengesetz des Bundes vor. Stammgäste, die innerhalb des vergangenen Jahres schon einmal einen Meldeschein ausgefüllt haben, müssen zukünftig nach der Änderung des Landesmeldegesetzes den neuen Schein nur noch unterschreiben, das Ausfertigen übernimmt das Hotel als Serviceleistung.
Quelle: Rasender Reporter, 07.12.2005
