Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist u.a. ein Schwerpunkt die Fortsetzung der E-Government-Initiative der Bundesregierung. Demnach soll auf freiwilliger Basis jeder Bürger zu jeder Form von E-Government auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene persönlich identifizierten und sicheren Zugang haben. Wesentliches Ziel der E-Government-Strategie der Bundesregierung ist es, dass die Bürgerkarte auf breiter Basis verwendet wird. Damit soll vermieden werden, dass für die verschiedenen Bereiche behördlicher Beziehungen und sozialversicherungsrechtlicher Angelegenheiten eine Vielzahl unterschiedlicher Passwörter, Usercodes, PIN- und TAN-Nummern, etc. verwendet und verwaltet werden müssen.
Die Etablierung der Bürgerkartenfunktion ist ein langfristiges Projekt. Laufend werden neue Anwendungen dafür entwickelt und angeboten. Derzeit sind gesicherte Abfragen von persönlichen Daten die wichtigste Anwendung. Eine Bürgerkarte macht es mit den darauf enthaltenen Signaturschlüsseln möglich, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen - so wie man einen Vertrag mit der Hand unterschreibt.
Bisher konnte auf der e-card die sogenannte Verwaltungssignatur aufgebracht werden, die laut E-Government-Gesetz bis Ende 2007 im eingeschränkten Bereich der sicheren Signatur gleichgestellt ist. Um die e-card auch weiterhin als Bürgerkarte und damit für die Erledigung etwa von Abfragen und Amtswegen einsetzen zu können, hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ab 2008 den Umstieg auf so genannte qualifizierte Zertifikate beschlossen und einen Kooperationsvertrag mit der Republik Österreich abgeschlossen. Damit ist eine weitestgehend einheitliche technologische Basis dafür gelegt, dass die Bürgerkartenfunktion auf der e-card auf einfache Weise in möglichst vielen Zusammenhängen des öffentlichen und privaten Lebens verwendbar ist. Dies ist auch ein Qualitätssprung für die umfassende Verwendung der e-card als Bürgerkarte für alle TeilnehmerInnen am Wirtschaftsleben. Der Geschäftsführer der Plattform "Digitales Österreich", Ing. Roland Ledinger betont, dass neben der einheitlichen technologischen Basis und zahlreichen anderen Vorteilen einer Bürgerkartenfunktion auch die absolute Sicherheit garantiert wird. Ledinger: "Die Bürgerkartenfunktion und das qualifizierte Zertifikat erfüllen die höchsten Datenschutzanforderungen. Es werden keine Daten auf der e-card gespeichert. Damit ist es möglich zum Beispiel eine Meldebestätigung oder eine Strafregisterbescheinigung in wenigen Minuten komplett online durchzuführen, ohne das Amt persönlich aufsuchen zu müssen."
Die Vorteile für den Bürger
Qualifizierte Zertifikate sind - im Gegensatz zu Verwaltungssignatur-Zertifikaten - in ihrer Qualität europaweit einheitlich genormt und werden daher in ganz Europa anerkannt. Mit der qualifizierten Signatur kann nun auch in anderen Bereichen für Anwendungen mit der Bürgerkarte gesorgt werden, z.B. E-Banking, Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen, etc. Rasch und bequem zur Bürgerkarte - keine Änderungen beim Ausstellungsprozess
Wie schon bisher, wird es weiterhin die zwei Möglichkeiten für die Beantragung und Ausstellung einer Bürgerkarte auf der e-card geben:
- Über das Internet auf der Site www.sozialversicherung.at von zu Hause aus.
- In den Außenstellen der Sozialversicherungsträger (zu finden über www.sozialversicherung.at), wo dies im raschen und bequemen One- stop-shop-Verfahren erfolgt
Die Bürgerkartenfunktion wird für den e-card Inhaber weiterhin kostenlos ausgestellt.
Anwendungen werden laufend erweitert
Im Internet-Portal der Österreichischen Sozialversicherung wird bereits eine Reihe von e-Services angeboten. Die österreichische Sozialversicherung hat auf dem Gebiet der e-Services eine Vorreiterrolle inne und bietet auf ihrer Website www.sozialversicherung.at bereits eine Reihe von Anwendungen wie den Sozialversicherungsdatenauszug, Leistungsdaten der sozialen Krankenversicherung, das Beitragskonto der Sozialversicherung für SVA-Versicherte, die kostenlose Abfrage des Pensionskontos (ab Jänner 2008) sowie einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld.
Auch die öffentliche Verwaltung (help.gv.at) bietet eine Reihe von Verfahren (u.a. FinanzOnline, Meldebestätigung, Pensionsversicherung, Strafregisterbescheinigung) vollständig elektronisch von der Antragsstellung über die Bezahlung bis zur Zustellung an. Österreich ist damit Vorreiter in Europa und belegt im EU E-Government Ranking schon zum zweiten Mal den 1. Platz.
Weitere Informationen zur e-card: www.chipkarte.at oder www.sozialversicherung.at.
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Autor(en)/Author(s): Christian Rupp & Dieter Holzweber
Quelle/Source: PR-Inside, 30.11.2007
