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Freitag, 3.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Für rund 8 Millionen Versicherte in Österreich ist ihre e-card der Schlüssel zum Gesundheitssystem. Doch die e-card ist noch mehr.

Mit der Bürgerkartenfunktion ist sie auch ein Schlüssel für E-Government. Ab 2008 werden die Einsatzmöglichkeiten massiv ausgeweitet und die e-card zu dem elektronischen Ausweis im Internet. Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist u.a. ein Schwerpunkt die Fortsetzung der E-Government-Initiative der Bundesregierung. Demnach soll auf freiwilliger Basis jeder Bürger zu jeder Form von E-Government auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene persönlich identifizierten und sicheren Zugang haben.

Wesentliches Ziel der E-Government-Strategie der Bundesregierung ist es, dass die Bürgerkarte auf breiter Basis verwendet wird. Damit soll vermieden werden, dass für die verschiedenen Bereiche behördlicher Beziehungen und sozialversicherungsrechtlicher Angelegenheiten eine Vielzahl unterschiedlicher Passwörter, Usercodes, PIN- und TAN-Nummern, etc. verwendet und verwaltet werden müssen.

Der Begriff österreichische Bürgerkarte steht nicht für eine spezielle Karte, die für alle Bürgerinnen und Bürger gleich ist, wie etwa der österreichische Reisepass. Die österreichische Bürgerkarte ist vielmehr ein Konzept, das Verwaltungsverfahren und Behördengänge auf elektronischem Wege für die Bürgerinnen und Bürger sicher gestalten lässt und dadurch elektronische Verfahren erst ermöglicht.

Mit dem Konzept Bürgerkarte werden jene Anforderungen definiert, die für sichere elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren notwendig sind. Durch diese allgemeine Definition des Konzeptes haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahl, welche Bürgerkarte oder welche Bürgerkarten sie schließlich als Ausweis im Internet verwenden wollen.

Die Etablierung der Bürgerkartenfunktion ist ein langfristiges Projekt. Laufend werden neue Anwendungen dafür entwickelt und angeboten. Derzeit sind gesicherte Abfragen von persönlichen Daten die wichtigste Anwendung. Eine Bürgerkarte macht es mit den darauf enthaltenen Signaturschlüsseln möglich, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen – so wie man einen Vertrag mit der Hand unterschreibt.

Bisher konnte auf der e-card die sogenannte Verwaltungssignatur aufgebracht werden, die laut E-Government-Gesetz bis Ende 2007 in einem eingeschränkten Rahmen der sicheren Signatur gleichgestellt ist. Um die e-card auch weiterhin als Bürgerkarte und damit auch für die Erledigung etwa von Abfragen und Amtswegen einsetzen zu können, hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger – vor allem im Hinblick auf die vorgesehenen Ausweitungen der Funktionen der e-card und den vom Bund geplanten Einsatz von Bürgerkarten auf breiter Basis – ab 2008 den Umstieg auf so genannte qualifizierte Zertifikate beschlossen.

Damit ist eine Basis dafür gelegt, dass die Bürgerkartenfunktion auf der e-card auf einfache Weise in möglichst vielen Zusammenhängen des öffentlichen und privaten Lebens verwendbar ist. Dies ist auch ein Qualitätssprung für die umfassende Verwendung der e-card als Bürgerkarte für alle TeilnehmerInnen am Wirtschaftsleben. Zu diesem Zweck hat der Hauptverband nun eine Kooperationsvereinbarung mit der Republik Österreich abgeschlossen.

Qualifizierte Zertifikate sind – im Gegensatz zu Verwaltungssignatur-Zertifikaten – in ihrer Qualität europaweit einheitlich genormt und werden daher in ganz Europa anerkannt. Mit der qualifizierten Signatur kann nun auch in anderen Bereichen für Anwendungen mit der Bürgerkarte gesorgt werden, z.B. E-Banking, Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen, etc. Es können zudem selbstverständlich auch die etablierten Anwendungen weiter ausgebaut werden.

Wie schon bisher, wird es weiterhin die zwei Möglichkeiten für die Beantragung und Ausstellung einer Bürgerkarte auf der e-card geben:

  • Über das Internet auf der Site www.sozialversicherung.at von zu Hause aus. Die wichtigsten Schritte:

    • Antragstellung
    • Zusendung eines RSA-Briefes mit einem Aktivierungscode
    • Aktivierung der Bürgerkartenfunktion auf der e-card

  • In den Außenstellen der Sozialversicherungsträger (zu finden über www.sozialversicherung.at), wo dies im raschen und bequemen One-stop-shop-Verfahren erfolgt

Die Umstellung auf qualifizierte Zertifikate wurde gleichzeitig auch dazu genutzt, den Ausgabeprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, aber dennoch sicher zu gestalten. Die Bürgerkartenfunktion wird für den e-card Inhaber weiterhin kostenlos ausgestellt.

Gültigkeitsdauer der Zertifikate mit EKVK abgestimmt Die Gültigkeit der Zertifikate ist auf die Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK; befindet sich auf der „Rückseite“ der e-card) abgestimmt. Die Zertifikate werden drei Monate länger gültig sein als die EKVK, damit im Falle eines Kartentausches aufgrund des Ablaufs der EKVK-Seite genügend Zeit besteht, mit der alten Karte die Bürgerkartenfunktion einfach auf der neuen Karte zu aktivieren. Die maximale Laufzeit eines Zertifikates beträgt fünf Jahre.

Im Portal der Österreichischen Sozialversicherung wird bereits eine Reihe von e-Services angeboten. Die österreichische Sozialversicherung hat auf dem Gebiet der e-Services eine Vorreiterrolle inne und bietet auf ihrer Website www.sozialversicherung.at bereits eine Reihe von Anwendungen an:

  • Sozialversicherungsdatenauszug Dieser Auszug ist wie ein Kontoauszug – er zeigt jedoch keine Geldbeträge, sondern Versicherungszeiten: Alle Zeiträume, in welchen man versichert war, sowie Beitragsgrundlagen, also jene Betragshöhe, mit der man jeweils versichert war. Mit der Bürgerkarte kann dieser Auszug online abgefragt und ausgedruckt werden.
  • Grunddaten der sozialen Krankenversicherung Mit der Bürgerkarte können diese Grunddaten online abgefragt werden:

    • Bei welchem Sozialversicherungsträger ist jemand versichert?
    • Welche Angehörigen sind mitversichert?
    • Bei wem ist man mitversichert (z.B. als Studierender)?

  • Leistungsdaten der sozialen Krankenversicherung Versicherte der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) können diese Leistungsinformation bereits abrufen. In dieser Leistungsübersicht sind Informationen zur Krankenversicherung verständlich dargestellt. Auf einen Klick erhält man detaillierte Informationen zu allen in einem Jahr in Anspruch genommenen Leistungen, unterteilt in vier Gruppen: Ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe und Spitalsaufenthalte.
  • Beitragskonto in der Sozialversicherung Versicherte der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) können alle Beitragsvorschreibungen seit dem 1. Quartal 2002 einsehen. Dies gilt auch, wenn lediglich eine Unfallversicherung vorliegt.
  • Ihr Pensionskonto in der Sozialversicherung Bereits ab Jänner 2008 wird es unter www.sozialversicherung.at möglich sein, das Pensionskonto kostenlos abzufragen.
  • Antrag auf Kinderbetreuungsgeld Das Kinderbetreuungsgeld gibt es (an Stelle des früheren Karenzgeldes) für nahezu alle Personengruppen (ArbeitnehmerInnen, Hausfrauen, StudentInnen, Selbstständige, Bäuerinnen, ...). Der Antrag kann mit der Bürgerkarte rechtsgültig unterzeichnet werden.

Auch die öffentliche Verwaltung bietet eine Reihe von Verfahren (u.a. FinanzOnline, Meldebestätigung, Pensionsversicherung, Strafregisterbescheinigung) vollständig elektronisch von der Antragsstellung über die Bezahlung bis zur Zustellung an.

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Quelle/Source: Bohmann, 10.12.2007

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