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Veröffentlicht: 30. November -0001
Steuererklärungen, Meldebestätigungen oder auch Strafregisterauszüge können in Österreich bald mittels einer "Bürgerkarte" komplett online erledigt werden. Die Bürgerkarte dient der sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Amt und ermöglicht die eindeutige elektronische Identifikation des Bürgers vor der Behörde. Zieljahr der flächendeckend eingeführten Signaturkarte für Österreichs Bürger ist das Jahr 2008. Bis dahin sollen die Behörden der Alpenrepublik in der Lage sein, den amtlichen Verkehr zur Gänze elektronisch abzuwickeln. Die Bürgerkarten sollen in erster Linie über private Anbieter vertrieben werden. Geplant sind darüber hinaus signaturfähige Bankkarten. Als dritte Möglichkeit des elektronischen Behördenverkehrs
sollen Mobiltelefone mit Bürgerkartenfunktionen eingesetzt werden können. Zudem soll als weitere Erleichterung im Umgang mit Behörden ein Standarddokumentenregister eingerichtet werden, auf das jeder Bürger zugreifen kann. Eingeführt wird auch die Amtssignatur, d.h. die sichere elektronische Behördenunterschrift. Geregelt wird ferner die
elektronische Zustellung für all jene, die dies wünschen, wobei die Zustellkosten beim Amt liegen.
Der Einführung der Bürgerkarte liegt das eGovernment-Gesetz zugrunde, das der österreichische Ministerrat am 28. Oktober 2003 in Wien beschlossen hat. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler der Republik Österreich, bezeichnete es als "europaweites Vorzeigegesetz", das mit
allen Bundesländern und Gebietskörperschaften abgestimmt worden ist. Er verwies darauf, dass nur Finnland und Irland ähnlich weitgehende
eGovernment-Regelungen besäßen. "Das ist die juristische Geburt der Bürgerkarte, die wir deshalb so gut einsetzen können, weil Österreich gut vernetzt ist", so Schüssel. 1,2 Millionen Haushalte, das sind 36
Prozent, haben in Österreich Zugang zum Internet. 73 Prozent der Österreicher besitzen ein Mobiltelefon.
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Quelle:
Bund.de, 01.12.2003