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Donnerstag, 26.02.2026
Transforming Government since 2001
Versprochen: E-Card soll 2005 den Krankenschein ersetzen

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat Donnerstagabend grünes Licht für die so genannte "Bürgerkarte" gegeben. Der Beschluss fiel mit der Stimmenmehrheit der Regierungsparteien, die Opposition äußerte unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken und kritisierte die komplizierten Bestimmungen des Gesetzes. Mit der "Bürgerkarte" und weiteren Bestimmungen des E-Government- Gesetzes wollen die Abgeordneten den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien bei Kontakten zwischen Bürgern und Behörden forcieren und so mehr Effizienz und Kostenersparnisse erreichen.

Konkret enthält das E-Government-Gesetz Regelungen über eine neue "Bürgerkarte" als Mittel zum elektronischen Identitätsnachweis, über ein "Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von wichtigen Personenstands- und anderen Daten sowie über ein technisch sicheres Verfahren der elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken.

Bei der neuen "Bürgerkarte" handelt es sich nicht um eine Karte im herkömmlichen Sinn, vielmehr kann deren Funktionalität mit allen Trägermedien verbunden werden, die für eine sichere elektronische Signatur in Frage kommen. Das betrifft Chip-Karten ebenso wie Mobiltelefone. Zweck der "Bürgerkarte" ist es, im Verkehr mit Behörden einen elektronischen Identitäts- und Echtheitsnachweis unter gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes zu ermöglichen.

Die Identifikation der Betroffenen soll durch eine Stammzahl erfolgen. Diese leitet sich von der Ordnungsnummer im Zentralen Melderegister her. Für nicht natürliche Personen besteht die Stammzahl aus der Firmenbuchnummer, der Nummer im Zentralen Vereinsregister oder der Ordnungsnummer im Ergänzungsregister. In Kraft treten soll das E-Government-Gesetz am 1. März 2004.

Quelle: News Networld, 22.01.2004

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