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Transforming Government since 2001
Wie Christian Rupp, Exekutivsekretär E-Government des Bundes, ausführt, "beweist die Cap Gemini Ernst & Young-Studie, dass Österreich in den letzten zwölf Monaten mit Abstand die meisten Anstrengungen im E-Government unternommen hat, sowohl bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten generell als auch bei vollständig elektronischen Services." Derzeit sind Rupp zufolge hierzulande folgende E-Government Verfahren mit der elektronischen Signatur bereits durchführbar: Meldebestätigung, Antrag auf Kinderbetreuungsgeld, Strafregisterbescheinigung, Studienbeihilfe, Duplikat Heirats- und Geburtsurkunde, Wohnsitz Ummeldung, Meldung von Kinderpornografie, Meldung von Umweltkriminalität, Melldung von Wiederbetätigung, Baubeginnmeldung, Bauanzeige sowie das sogenannte "Allgemeine Anbringen". IT´S A JOURNEY NOT A DESTINATION

"Das sehr gute Abschneiden im EU-Ranking ist allerdings nur ein erster großer Schritt, E-Government muss in Österreich flächendeckend allen Bürgern bzw. Unternehmern zur Verfügung stehen", postuliert Rupp. Nachsatz: "E-Government it´s a journey not a destination, es gibt noch viel zu tun." Letzteres geht auch aus der Cap Gemini Ernst & Young-Analyse hervor: E-Government in Österreich hat mit 83 Prozent Online-Verfügbarkeit zu den europäischen Spitzenreitern Schweden, Dänemark und Irland aufgeschlossen. Ein weiteres Wachstum wird allerdings zunehmend schwieriger, da sowohl gesetzliche als auch Voraussetzungen hinsichtlich der Infrastruktur, beispielsweise der Verbreitung der Bürgerkarte, zu erfüllen sind. Um den Spitzenplatz zu halten, so folgert die Studie, ist die konsequente Umsetzung der derzeit laufenden Projekte nötig, da auch in den anderen Staaten die Anstrengungen intensiviert werden. Die Studie verweist in diesem Zusammenhang auf Deutschland mit "Bund Online 2005" und "Deutschland Online ".

MEHR ANGEBOTE FÜR UNTERNEHMEN ALS FÜR BÜRGER

Wie auch schon die vergangenen Untersuchungen zeigten, geht der Ausbau des elektronischen Serviceangebotes für Unternehmen in beinahe allen analysierten Ländern schneller voran als jener für bürgernahe Dienste: Serviceangebote für Unternehmen erreichen im Schnitt einen Umsetzungsgrad von 79 Prozent. Die Bürger der EU müssen sich bei den für sie relevanten Diensten hingegen mit einem Umsetzungsgrad von 58 Prozent begnügen. In Österreich beträgt dieses Verhältnis 91 Prozent (Unternehmen) zu 77 Prozent (Bürger).Für beide Zielgruppen gleich ist die Tatsache, dass bevorzugt Angebote ausgebaut werden, mit denen Geld eingenommen wird, namentlich bei der Einkommenssteuer oder der Umsatzsteuer. Dienste, die einen Service für den Bürger darstellen, wie beispielsweise Genehmigungen oder Registrierungen, liegen in der Rangfolge weit hinten.

Quelle: Computerwelt, 29.01.2004

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