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Freitag, 3.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Seit 1. März 2004 ist das E-Government-Gesetz in Kraft. Damit sind von der elektronischen Antragstellung bis zur elektronischen Zustellung und Hinterlegung der behördlichen Erledigung alle Schritte geregelt, die zur virtuellen Erledigung eines Amtsweges notwendig sind. Eine wesentliche Grundlage für ein funktionierendes E-Government ist die Möglichkeit, sich sicher authentifizieren und identifizieren zu können. Lösungen dazu müssen für den Bürger einfach zu bedienen sein Die per Gesetz Technologie-unabhängige Definition einer " Bürgerkarte " ermöglichte eine einfache und sichere Lösung: Namentlich die A1 Signatur. Sie stellt die gesetzesgültige Unterschrift mit dem Handy dar, sprich eine vollwertige Bürgerkarte auf dem Mobiltelefon. Teure oder umständliche Zusatzgeräte sind dazu nicht notwendig.

SICHERES RÜCKGRAT

"Als Innovations- und Technologieführer in Österreich war es für Mobilkom Austria selbstverständlich, dem E-Government das nötige sichere Rückgrat zur Verfügung zu stellen", unterstreicht Hannes Ametsreiter, Vorstand Marketing, Vertrieb und Customer Service, Mobilkom Austria. "Uns war dabei wichtig, sowohl Sicherheit der vertraulichen Daten gewährleisten zu können, als auch die Anwendung so unkompliziert wie möglich zu halten. Mit A1 Signatur können wir unseren Kunden genau das bieten."

Mit der A1 Signatur können Dokumente, Anträge und Anwendungen öffentlicher Ämter und Einrichtungen online unterschrieben werden. Für diese Handy-Bürgerkarte weisen die User in Form einer elektronischen Unterschrift auf sichere Art ihre Identität nach und können Dokumente signieren.

Dies bedeutet das Ende mühsamer Amtswege und langer Warteschlangen in öffentlichen Einrichtungen. Anträge können einfach mit dem Handy unterschrieben, Behördenwege online erledigt werden. Zeitlich völlig ungebunden können so beispielsweise RSa-Briefe abgeholt, Meldebestätigungen ausgedruckt oder die Einkommenssteuererklärung gemacht werden - und das von Kunden aller Mobilfunk-Betreiber. Da die Unterschrift von jedem internetfähigen Computer aus geleistet werden kann und keine Zusatzgeräte notwendig sind, ist zudem die örtliche Unabhängigkeit gewährleistet. Die A1 Signatur ist eine reine Serverlösung. Weder auf dem Handy noch auf dem Gerät, von dem aus der Einstieg in das Internet erfolgt, sind kritische Daten gespeichert. Letztere lagern alle zentral auf einem sicheren Server von Mobilkom Austria. Die Sicherheit der A1 Signatur wurde von einem gerichtlich beeideten Ziviltechniker geprüft und darüber hinaus von einer Bestätigungsstelle gemäß § 19 Signaturgesetz begutachtet.

FLEXIBLE TARIFE

Egal, ob die A1 Signatur recht häufig oder nur hin und wieder genutzt wird, das flexible Tarifmodell passt sich den Bedürfnissen an. Neben einer einmaligen Einrichtungsgebühr von fünf Euro können die Kunden zwischen zwei Packages wählen: Basic für eine gelegentliche Nutzung der A1 Signatur oder Premium für eine höhere Nutzungsfrequenz. Abgerechnet wird über den A1.net Benutzernamen, der von Kunden aller Mobilfunkbetreiber genutzt werden kann. Fallen bei einer E-Government-Anwendung Gebühren an – beispielsweise beim Anfordern eines Reisepasses - können diese über Paybox abgerechnet werden. Paybox wurde als erstes Zahlungsmittel mit dem E-Government-Gütesiegel ausgezeichnet und entspricht dem geforderten EPS2-Standard.

VORAUSSETZUNGEN

Neben dem Handy ist ein A1.net Benutzername notwendig (Anmeldung gratis unter www.A1.net/registrierung). Zudem ein Vertragsverhältnis mit Mobilkom Austria, österreichischer Hauptwohnsitz, Mindestalter 18 Jahre, Anmeldung zur A1 Signatur unter www.A1.net/signatur, Identifikation mit Reisepass oder Personalausweis in einem A1 Shop.

Quelle: Computerwelt, 15.04.2004

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