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Mittwoch, 15.05.2024
eGovernment Forschung seit 2001 | eGovernment Research since 2001
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich über eine gemeinsame, zügige Vorgehensweise bei derUmsetzung zu den Themen „D115 - Einheitliche Behördenrufnummer“ und „EU-Dienstleistungsrichtlinie“ geeinigt. Eine Kooperationsvereinbarung dazu wurde jetzt unterzeichnet.

Im Kern sollen Softwarekomponenten gemeinsam beschafft und betrieben werden. Die Kooperationsvereinbarung wurde durch Verbandsdirektor Winfried Manns, Geschäftsführer Prof. Dr. Gunnar Schwarting und Geschäftsführenden Direktor Ernst Beucher für die drei kommunalen Spitzenverbände sowie Ministerialdirektor Jürgen Häfner als Vertreter der Landesregierung unterzeichnet. „Die traditionell gute Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen bei eGovernment-Projekten in Rheinland-Pfalz wird durch diese konkrete Vereinbarung erneut unter Beweis gestellt“, betonten Manns und Häfner bei der Unterzeichnung.

Ziel des Projekts „D115 - Einheitliche Behördenrufnummer“ ist es, Bürgern und Unternehmen mit der einheitlichen Behördenrufnummer einen direkten Draht in die Verwaltung zu bieten. Unter der Rufnummer 115 können sie sich unmittelbar über alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung informieren. Welche Verwaltungsebene, Behörde oder Dienststelle für das jeweilige Anliegen zuständig ist, spielt für die Anrufer dabei keine Rolle mehr.

Die im Dezember 2006 verabschiedete Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnen- und Dienstleistungssektor (Richtlinie 2006/123/EG, EU-DLR) muss bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, den Zugang zum Markt für Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten der EU zu vereinfachen. In Rheinland-Pfalz wird die Richtlinie jedoch nicht nur für den Bewerber aus dem europäischen Ausland, sondern insbesondere auch dem inländischen Dienstleister viele Erleichterungen beim Behördenkontakt bringen. Denn alle Verwaltungsebenen müssen dafür sorgen, dass die von der Richtlinie betroffenen Verwaltungsverfahren auch elektronisch über das Internet abgewickelt werden können.

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Quelle/Source: Rheinland Pfalz, 26.03.2009

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