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Montag, 6.04.2026
Transforming Government since 2001
Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates stimmt dem Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (RegG) zu. Mit diesem Gesetz werden Bundesvorgaben erfüllt und Grundlagen für E-Government-Lösungen im Kanton Bern geschaffen.

Vereinheitlichen will der Bund die Einwohnerregister und die Volkszählung. Das Gesetz schafft zudem auch die Grundlagen für eine rationellere elektronische Verwaltungsführung sowie für die künftige Einführung von E-Government-Lösungen im Kanton Bern, wie das Amt für Information am Montag mitteilte.

Im Juni 2006 haben die eidgenössischen Räte das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) und die Einführung einer neuen Sozialversicherungsnummer (SVN) als Ersatz der bisherigen AHV- Nummer verabschiedet.

Das Gesetz verpflichtet die Einwohnergemeinden dazu, die Daten ihrer Einwohnerregister elektronisch an das Gemeinderegistersystem (GERES) des Kantons zu übermitteln. Von dort aus werden die Daten dem Bund für die elektronische Volkszählung 2010 zur Verfügung gestellt.

Grundlage auch für E-Voting

Die GERES-Plattform dient auch dem Weiterleiten elektronischer Umzugsmeldungen an die Gemeinden, möglicherweise später auch der Zivilstandsmeldungen. Strenge Datenschutzbestimmungen gewährleisten dabei die Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger.

Ein Teil der Daten der GERES-Computerplattform dient auch der Zentrale Personenverwaltung, die zur Adresskartei der Kantonsverwaltung wird. Damit können sich die Bürgerinnen und Bürger künftig bei Umzügen viele Neuanmeldungen bei den verschiedenen Behörden ersparen.

Verwechslungen und Fehladressierungen sind nicht mehr möglich. Das RegG ermöglicht auch die spätere Einführung von behördenübergreifenden E-Government-Lösungen wie beispielsweise der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting).

Digitale Volkszählung ab 2010

Die Kommission folgte in praktisch allen Punkten dem Antrag der Regierung. Mit knapper Mehrheit beschloss die Kommission hingegen, dass kantonale Behörden die Sozialversicherungsnummer (SVN) nur auf Grundlage einer Verordnungsbestimmung verwenden dürfen.

Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, die Verwendung der Nummer durch Behörden ohne weiteres zu erlauben, wenn die Sicherheitsauflagen des Bundesrechts eingehalten werden.

In der Schlussabstimmung nahm die Kommission das Gesetz ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen. Das Gesetz wird voraussichtlich in der Septembersession 2006 im Grossen Rat beraten. Wird es vom Rat angenommen, müssen die Gemeinden die Harmonisierung ihrer Register bis Ende 2008 abschliessen. Damit wäre der Kanton rechtzeitig für die digitale Volkszählung 2010 bereit.

Autor(en)/Author(s): (sda/pbl)

Quelle/Source: szonline, 17.07.2006

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