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Auch im Kanton St.Gallen soll das elektronische Abstimmen ermöglicht werden, indem die gesetzlichen Grundlagen für die elektronische Stimmabgabe geschaffen werden.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates, welche sich mit einem Nachtrag zum Urnenabstimmungsgesetz befasste, folgte mehrheitlich einem entsprechenden Antrag. In einem ersten Schritt soll damit die Teilnahme des Kantons an einem Pilotprojekt für die elektronische Stimmabgabe der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ermöglicht werden.

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer schreibt den Kantonen die Führung eines harmonisierten und elektronisch geführten Stimmregisters für Auslandschweizerinnen und -schweizer vor. Mit einem VII. Nachtrag zum Gesetz über die Urnenabstimmungen beantragt die Regierung dem Kantonsrat die zentrale Führung des Registers durch den Kanton. Der Antrag der Regierung war in der vorberatenden Kommission des Kantonsrates unter dem Vorsitz von Kantonsrat Karl Güntzel, SVP, St.Gallen, unbestritten. Sie empfiehlt dem Kantonsrat einstimmig Zustimmung zu diesem Nachtrag. Mit der Schaffung eines zentralen Registers werden die Abläufe vereinfacht, um den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Teilnahme an Abstimmungen zu erleichtern.

E-Voting für alle

In den Kommissionsberatungen wurde festgestellt, dass die Teilnahme an Abstimmungen mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe noch wesentlich einfacher würde. Weil der Bund im Bereich der elektronischen Stimmabgabe vorwärts machen möchte, solle auch der Kanton St.Gallen gerüstet sein, um sich an den geplanten Pilot-Abstimmungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer beteiligen zu können. Die FDP möchte diese Möglichkeit sogar auf alle Stimmberechtigten im Kanton St.Gallen ausdehnen.

Teil der E-Government-Strategie

In der vorberatenden Kommission wurde einerseits Skepsis geäussert, man wolle der Regierung keinen Freipass geben und den Entscheid über die konkrete Einführung der elektronischen Stimmabgabe dem Kantonsrat vorbehalten. Es gelte zuerst die Ergebnisse der Pilotversuche für Auslandschweizerinnen und -schweizer auszuwerten. Diesen Argumenten wurde anderseits entgegengehalten, dass die Entwicklung eindeutig in Richtung E-Voting weise und dass damit auch junge Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die mit den neuen Medien aufgewachsen sind, fürs Abstimmen gewonnen werden könnten. Der Kanton und die St.Galler Gemeinden sind dank eines IT-Verbundes im Bereich des E-Government schweizweit führend und nehmen beim E-Government eine Vorreiterrolle ein. Die elektronische Stimmabgabe ist ein Bestandteilt dieser gemeinsamen E-Government-Strategie.

Schliesslich sprach sich die vorberatende Kommission mit deutlicher Mehrheit für die weitergehende Lösung aus, womit im Kanton St.Gallen die gesetzlichen Grundlagen für die generelle Einführung der elektronischen Stimmabgabe geschaffen werden sollen. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Februarsession in erster Lesung behandeln.

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Quelle/Source: Stadt 24, 03.02.2009

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