Die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sollen laut dem Bundesrat gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden. Sie sollen auf diese Weise zusammen mit den Personenregistern des Bundes für Bevölkerungsstatistiken und für die Volkszählung genutzt werden. Auch eine Nutzung fürs E-Government soll möglich sein. Gleichzeitig werde auch der elektronische Datenaustausch zwischen den Gemeinden oder Kantonen vereinfacht, sagte Werner Haug, Vizedirektor des Bundesamtes für Statistik, auf Anfrage. Dies ist etwa dann der Fall, wenn jemand innerhalb der Schweiz umzieht.
Gegen Datenschutz
Der nun vom Bundesrat verworfene Personenidentifikator (Epid) ist eine Nummer, die im gesamten elektronischen Datenverkehr der eindeutigen Identifizierung einer Person gedient hätte, wie Haug erläuterte. Schon heute arbeiteten die Verwaltungsbehörden mit solchen Nummern; diese seien aber immer wieder andere. Der Epid hätte dagegen national und für alle Bereiche der Beziehungen zwischen Bürger und Staat Gültigkeit gehabt. Die kantonalen Datenschutzstellen und einige Kantone lehnten dies jedoch ab, wie es in dem am Freitag veröffentlichten Vernehmlassungsbericht heisst. Sie warnten insbesondere davor, dass Daten widerrechtlich miteinander verknüpft werden könnten.
Im Herbst vor die Räte
Der Bundesrat will deshalb statt des Epid sektorielle Personenidentifikatoren (Spin) vorschlagen. Auf diese Weise würden für Bereiche wie etwa AHV, Einwohnerwesen oder Ausweise unterschiedliche Nummern eingeführt. Die Spin sollen in einem separaten Gesetz geregelt und zusammen mit der Botschaft zur Registerharmonisierung den Räten im Herbst unterbreitet werden. Ein zentraler Identifikationsserver soll dort, wo eine Kommunikation stattfindet, die Daten übersetzen. Insgesamt wurde der Entwurf zum Gesetz über die Harmonisierung der Einwohner- und anderer Personenregister positiv aufgenommen.
Quelle: Bieler Tagblatt, 13.03.2004