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Der Schaffhauser Regierungsrat wünscht einen einheitlichen eidgenössischen Personenidentifikator.

Der Regierungsrat lehnt den Entwurf des Bundesgesetzes über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) ab. Das teilt die Staatskanzlei mit. Er befürwortet stattdessen die Einführung eines einheitlichen eidgenössischen Personenidentifikators. Die Vorlage für das SPIN-Gesetz regelt den Austausch und den Abgleich von Daten zwischen verschiedenen Personenregistern. Damit soll die einheitliche Handhabung von Personenidentifikatoren in den Registern des Bundes als Voraussetzung für den automatisierten Austausch von Personendaten zwischen den Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone ermöglicht werden.

Im SPIN-Gesetz wird ein Koordinationssystem mit sektoriellen Personenidentifikatoren in den Bereichen Bevölkerung, Sozialversicherungen, Steuern, Verteidigung und Zivilschutz, Strafverfolgung sowie Statistik vorgeschlagen. Ein zentraler, vom Bund betriebener Identifikationsserver würde dabei für den Datenaustausch sorgen. Nach Ansicht der Regierung ist die vorgeschlagene Lösung mit sechs eigenständigen Identifikatoren für dieselbe Person aufwendig, kostenintensiv und wenig effizient. Die Anliegen des Persönlichkeitsschutzes können kaum wirkungsvoller als bei einem einzigen Personenidentifikator berücksichtigt werden.

Der Gesetzesentwurf ist nicht ausgereift. Insbesondere die Fragen zum Persönlichkeitsschutz, zum Arbeitsaufwand und zu den Kosten bleiben unbeantwortet, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Statistik festhält. Für den Regierungsrat steht die Einführung eines einheitlichen und verschiedenen Zwecken dienenden Personenidentifikators auf Bundesebene im Vordergrund. Eine solche Lösung existiert bereits in verschiedenen anderen Ländern. Nur mit einem einheitlichen Personenidentifikator kann eine effektive Rationalisierung des Datentransfers erreicht werden. Auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung von E-Government wäre das einheitliche Instrument besser als die sektoriellen Identifikatoren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Belange des Datenschutzes ausreichend berücksichtigt werden.

Autor: (r.)

Quelle: Schaffhauser Nachrichten, 22.07.2004

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