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Der Bundesrat hat die von vier Genfer Gemeinden beantragten Onlineabstimmungen im Pilotversuch zugelassen. Damit wird die eidgenössische Volksabstimmung vom kommenden 26. September um eine elektronische Stimmabgabe via Internet ergänzt, allerdings nur für eingetrage Bürger in den vier Genfer Gemeinden Anières, Cologny, Carouge und Meyrin. Die Verantwortung über die Gesetzmässigkeit übernimmt der Kanton Genf, dort verfügt man auch über etwas Erfahrung durch zwei voran gegangene Online-Abstimmungen.

Quelle: newsByte, 22.07.2004

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