Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür ist gegen eine einheitliche PIN. Das Bundesamt für Statistik treibe "die weitere Verwendung der angestrebten PIN in nicht-statistischen Anwendungen" voran. Es werde dabei übergangen, "dass diese administrativen Bearbeitungen unter persönlichkeitsrechtlicher Betrachtung von ganz anderer Qualität sind als die statistischen". Ebenso werde die erforderliche politische Diskussion über diese Frage ausgelassen. "Wichtigste Folgerung aus dieser Situation ist, dass die PIN-Frage aus dem Projekt des Bundesamts für Statistik zu entfernen ist", schreibt Thür.
Eine neue Sozialversicherungsnummer soll als einzige verwaltungs- und registerübergreifende Personenidentifikationsnummer verwendet werden. Da die neue Nummer im Gegensatz zur bisherigen AHV-Nummer keine Rückschlüsse auf die jeweilige Person ermögliche, sieht der Bundesrat den Datenschutz mit der übergreifenden PIN gewährleistet. Thür meint hingegen, es sei gefährlich, wenn Informationen aus beliebigen Verwaltungsregistern miteinander verknüpft werden könnten, auch wenn die Nummer anaonym sei. Den Hinweis des Bundesamts, die PIN könne als Grundlage für E-Voting oder rechtswirksame Handlungen per Internet dienen, sieht Thür als unzureichend an. Diese Projekte müssten noch konkretisiert werden, bevor dafür eine "solch heikle und teure Infrastruktur" geschaffen werde.
Autor: (anw/c't)
Quelle: Heise online, 05.07.2005
