- Arbeitsmarkt und Selbstständigkeit
- Wirtschaft und Mittelstand
- Forschung, Technologie und Innovation
- Zivilgesellschaft und Ehrenamt
- Dienstleistungen und Bürgerservice
Positive Bilanz
Zurzeit zählen 68 Projekte zur Initiative Bürokratieabbau. Alle 68 Projekte sollen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Bis zum Jahresende 2004 ist die Umsetzung von 40 Prozent der Projekte geplant. Neun Projekte sind mittlerweile erfolgreich abgeschlossen worden:
- die Anhebung der Buchführungsgrenzen für Unternehmer und Standardisierung der Einnahmenüberschussrechnung,
- die Reform der Handwerksordnung,
- die Reform der beruflichen Bildung (Teil II),
- das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz,
- die Reduzierung der statistischen Belastungen der Wirtschaft,
- die Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsrechts,
- den vereinfachten Vollzug des Bundessozialhilfegesetzes,
- die vereinfachte Einkommensfeststellung nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz
- der Verkauf von Arzneimitteln über das Internet
Zurzeit werden jährlich rund 700 Millionen Kassenrezepte auf einem Papierformular ausgestellt. Einen großen Fortschritt wird hier ab 1. Januar 2006 die elektronische Gesundheitskarte für alle Versicherten bringen, da sie unter anderem die Kassenrezepte auf Papier beseitigt.
Die Arbeitgeber haben rund 113 Millionen Meldungen an die Einzugsstellen für den Sozialversicherungsbeitrag abzugeben und 60 Millionen Verdienstbescheinigungen zur Berechnung von Sozialleistungen zu erstellen. Eine Umstellung von Papier auf elektronische Abwicklung ist auch bei jährlich über 36 Millionen Lohnsteuerkarten und etwa 19 Millionen Lohnsteueranmeldungen vorgesehen. Das Bundesministerium der Finanzen hat damit im Steueränderungsgesetz 2003 begonnen.
Und jährlich müssen über 15 Millionen Kfz-Neuzulassungen, Umschreibungen und Löschungen bearbeitet werden. Bereits 2004 sollen zum Beispiel Autofahrer ihr Kennzeichen online beantragen können.
Meldewesen wird vereinfacht
Bei den Gemeindeverwaltungen werden jährlich rund 14 Millionen Anträge auf Personalausweise und Reisepässe gestellt. Das Meldewesen wird vereinfacht. Bisher muss man sich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands am bisherigen Wohnort abmelden und am neuen anmelden, in der Regel durch persönliches Erscheinen.
Der Bund hat bereits 2002 durch Rahmenrecht unter anderem die Abmeldepflicht und die Mitwirkungspflicht des Vermieters gestrichen und eine Anmeldung über das Internet ermöglicht. Die Länder müssen diese rahmenrechtlichen Vorgaben nun in Landesrecht umsetzen und die Gemeinden die organisatorische und technische Umsetzung sicherstellen.
Die jährlich mehr als 100 Millionen Melderegisterauskünfte über Namen und Anschriften sollen künftig auch durch automatisierten Abruf über das Internet erteilt werden können - ein Verfahren, das vor allem Großkunden wie Versandhäuser und Inkassobüros entlasten wird.
Quelle: Bundesregierung, 17.03.2004