Die Regelung soll erst nach fünf Jahren auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Nach dem neuen Gesetz können außerdem bestimmte Daten von Personen, die dem Ausländerextremismus zuzurechnen werden, 15 statt bisher zehn Jahre lang gespeichert werden. Darüber hinaus werden auch Staatsanwaltschaften, Polizei- und Ausländerbehörden zu einer umfangreicheren Information gegenüber dem Verfassungsschutz verpflichtet.
Schließlich wird der Einsatz des sogenannten "IMSI-Catchers" auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Mit einem IMSI-Catcher können die Standorte eingeschalteter Handys und deren Geräte- und Kartennummern ermittelt werden. Die Technologie wurde bisher ohne gesetzliche Grundlage von den staatlichen Überwachern eingesetzt. Auch künftig soll nur das Abhören von Telefongesprächen den "entsprechenden Beschluss der parlamentarischen G10-Kommission voraussetzen", stellte Behrens klar.
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