Österreich und Irland haben neue Richtlinien für die öffentliche Ausschreibung von IT-Ausstattungen erlassen, teilt AMD mit. "Die Benutzung bestimmter Marken- oder Produktnamen in öffentlichen Ausschreibungen sowie die Nennung technischer Leistungsmerkmale wie etwa Taktfrequenzen oder Caches von Mikroprozessoren sind laut des Beschaffungsgesetzes der Europäischen Union (EU-Richtlinie 93/36) verboten", schreibt der Prozessorhersteller. Die neuen Richtlinien der österreichischen und irischen Regierung ähnelten jenen, die die Regierungen von Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Schweden, Großbritannien, Japan, Kanada und USA bereits getroffen hätten. AMD hatte sich voriges Jahr über die Vergabepraxis bei öffentlichen IT-Projekten in Deutschland beklagt, da der Konkurrent Intel bevorzugt worden sei. Ende 2004 änderte die Bundesregierung die Praxis und verwies auf das europäische Vergaberecht. In Japan, Südkorea und in Europa
interessierten sich bereits die Kartellwächter für Intels
Geschäftspolitik. Direkt im Clinch mit Intel wegen angeblichen
Missbrauchs einer monopolartigen Marktposition befindet sich AMD vor
Gericht in den USA und in Japan
Autor: (anw/c't)
Quelle: Heise online, 05.10.2005