Für Innenminister Dr. Timm ist der Einsatz des elektronischen Beschaffungssystems ein wichtiger Schritt in Richtung elektronischer Kommunikation. "Die Verwaltung muss mehr noch als bisher ihr Innovationspotenzial nutzen, um schnelle und kostengünstige Ergebnisse zu erzielen. Nur mit Hilfe neuster Informationstechnologien wird es gelingen, sich zu einer modernen, effizienten und dienstleitungsorientierten Verwaltung weiter zu entwickeln."
Auch die Ausschreibung der zu beschaffenden Lieferungen und Leistungen, die Abforderung der Verdingungsunterlagen und die Abgabe der Angebote durch die potenziellen Bieter erfolgen auf elektronischem Wege. Alle Unterlagen werden sowohl von der Beschaffungsstelle als auch von den Unternehmen mit einer digitalen Signatur versehen, die so rechtsgültig ist wie eine eigenhändige Unterschrift. Die Beschaffungsstelle und die Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Internet miteinander.
Die Nutzung des elektronischen Vergabesystems soll für die Mitarbeiter der Beschaffungsstelle und für die Bieter transparenter und rechtssicherer als das sonst übliche Verfahren sein. Denn die Software bietet Hilfen im Paragrafen-Dschungel. So können Vorgänge nicht nur schneller und unkomplizierter, sondern auch vergaberechtlich sicherer bearbeitet werden. Nach Ablauf der einjährigen Testphase werden die Ergebnisse ausgewertet und über die endgültige Übernahme des Verfahrens entschieden.
Quelle: Ecin