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Dienstag, 31.03.2026
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Datenschutz eher Nebensache, eine Einigung über das geplante Auslieferungsabkommen zwischen EU und der USA wurde noch nicht gefunden

Die EU hat nach Verhandlungen mit der US-Regierung gestern mit dieser eine Vereinbarung getroffen, dass persönliche Daten von Verdächtigen, die von Sicherheitsbehören ermittelt wurden, in die USA weiter gegeben werden können. Überdies beschloss der Rat der EU-Justiz- und Innenminister die Erweiterung der Kompetenzen von Europol. Nach dem 11.9. wurde zwischen der US-Regierung und dem Rat der EU-Justiz- und Innenminister die Vereinbarung getroffen, dass Europol und die amerikanischen Sicherheitsbehörden stärker beim Kampf gegen den Terrorismus und andere schwere Verbrechen zu kooperieren sollen. Die anvisierte "strategische und technische Kooperation" sollte neben gemeinsamen Ermittlerteams auch den Austausch persönlicher Daten umfassen. Ende August wurde bereits ein Europol-Büro in den Räumen der EU-Vertretung in Washington D. C. eröffnet.

Die Amerikaner hatten verlangt, dass keine nationalen Gesetze verändert werden müssten, um beispielsweise den Umgang mit erhaltenen persönlichen Daten von EU-Bürgern mit entsprechenden Datenschutzregeln zu begrenzen. Überdies wollte die US-Regierung nicht festlegen, welche Behörden Zugriff auf die Daten haben sollen (Europol soll mit den USA Daten austauschen). Zweck der Vereinbarung ist es, "Straftaten im Rahmen der Rechtssprechung der beteiligten Parteien zuvorzukommen, zu entdecken, zu verhindern und zu verfolgen und besonders den wechselseitigen Informationsaustausch, einschließlich persönlicher Daten, zu erleichtern".

"Transmission of information under this agreement to, and its further processing by, the receiving Party shall be for the purposes set forth in the request, which shall be deemed to include the prevention, detection, suppression, investigation and prosecution of any specific criminal offences, and for any specific analytical purposes, to which such information relates."

Das jetzt getroffene Abkommen (Version vom 4.11.) muss erst noch von allen EU-Mitgliedsstaaten gebilligt, aber etwa im EU-Parlament nicht vorgelegt und diskutiert werden. Die meisten der EU-Staaten haben - mit Ausnahme etwa von Deutschland oder Dänemark - bereits entsprechende bilaterale Abkommen mit der USA. Diese sollen durch das neue Abkommen nicht verändert, sondern nur durch die Kooperation mit der zentralen Instanz Europol beschleunigt werden. Spezifische Datenschutzregeln wurden offenbar nicht vereinbart, abgesehen davon, dass Daten, die die Rassenzugehörigkeit, die politische Einstellung, die Religion, die Gesundheit oder das Sexualleben betreffen, nur übermittelt werden sollen, wenn ein Grund dafür angegeben wurde. Ein EU-Bürger erhält auch dann keine Auskunft über die von ihm gesammelten Daten, wenn entweder die amerikanischen Behörden oder Europol dies ablehnt.

Wie vom EU-Rat für Justiz und Inneres mitgeteilt wird, schließt das Abkommen "neue Formen der gegenseitigen Rechtshilfe ein, die die moderne Technologie ermöglicht hat, beispielsweise den Austausch von Informationen über Bankkonten und Videoconferencing". Damit können nun auch transatlantisch Verhöre über Videokonferenzen durchgeführt werden.

Umstrittener war vor allem das Auslieferungsabkommen, da in den USA die Todesstrafe verhängt werden kann. Nach europäischem Recht dürfen Verdächtige nicht in Länder ausgeliefert werden, in denen ihnen die Todesstrafe droht. Auch wenn die Regelungen hier noch nicht endgültig festgelegt wurden, scheint ein Durchbruch erzielt worden zu sein, nachdem die USA nicht mehr auf der Auslieferung von Verdächtigen zu bestehen scheint, die mit der Todesstrafe rechnen müssten.

Der dänische Außenminister Per Stig Möller versicherte nach einem Treffen der EU-Außenminister mit dem amerikanischen Außenminister in Washington, dass der Datenschutz auf befriedigende Weise gelöst worden sei. Washington habe, so die dänische Justizministerin Lene Jespersen, zugesichert, dass die Daten nicht missbraucht würden. Alles also kein Problem. Betont wurde von der dänischen EU-Präsidentschaft, dass der Kampf gegen den Terrorismus ganz oben auf der politische Agenda stehe und dass die EU und die USA hier praktisch keine Differenzen hätten. Einzig die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries meldete Vorbehalte gegenüber dem Abkommen an.

Der EU-Rat für Justiz und Inneres beschloss gestern gleichfalls die vorgesehene Erweiterung der Polizeibehörde Europol, die allerdings noch vom Parlament gebilligt werden muss. Als Formen des internationalen Verbrechens, die von Europol verfolgt werden können, gelten nun auch "Verbrechen, die im Rahmen von terroristischen Aktivitäten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder das persönliche Eigentum begangen wurden oder wahrscheinlich begangen worden wären, Handel mit verbotenen Drogen, Geldwäsche, Handel mit nuklearen oder radioaktiven Materialien, Menschenschmuggel, Handel mit Menschen, Fahrzeugverbrechen".

Quelle: Telepolis

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