Bei den Einnahmen handle es sich um Verwaltungsabgaben für Dienstleistungen aus dem ZMR, wie sie auch für andere Dienstleistungen zu entrichten seien, wie etwa bei der Ausstellung eines Führerscheins, heißt es aus dem Ministerium.
Melderegister seien öffentliche Register, aus denen jedermann immer schon ohne Angabe einer Begründung die Anschrift einer bestimmten Person von der Meldebehörde erfahren konnte. Dafür seien schon immer Verwaltungsabgaben und Gebühren zu entrichten gewesen.
Im Jahr 2002 hatte das Innenministerium aus dem ZMR eine Million Euro erlöst. Die Kritik hatte sich vor allem daran entzündet, dass das auch über professionelle Wiederverkäufer geschieht, die einen regen Handel mit ZMR-Auskünften betreiben.
Lukrativer Handel mit Meldedaten
Die "Business-Partner"
"Meldeerhebungen rasch, unbürokratisch und kostengünstig", preist etwa die Salzburger "Auskunftei" Proinform ihre Dienste an. Online können Firmen dort für neun Euro Meldeerhebungen bestellen. Im Preis sind auch Zusatzinformationen enthalten, die, wie es heißt, "seitens der Behörde ohne großen Aufwand gegeben werden".
Die Advokat Unternehmensberatung offeriert ihren Anwaltskunden gegen Aufpreis eine Vorabüberprüfung von Orts- und Straßennamen und lockt in einem Preismodell mit "148 Gratisabfragen pro Jahr". Bei Jusline.at können für neun Euro "Komfort-Meldeabfragen" rund um die Uhr geordert werden.
Das Innenministerium dazu:
Die Privatsphäre der Menschen werde durch Meldeauskünfte aus dem ZMR nicht ohne gesetzliche Grundlage berührt oder gar zur Handelsware für Geschäftemacherei missbraucht.
Gewissenhafte Weitergabe
Das Meldegesetz gestatte keinen Weiterverkauf der Daten für Werbezwecke oder Mailings von Firmen. Auch seien die "Business-Partner" des ZMR keine Weiterverkäufer, sondern stellten nur die technische Infrastruktur zur Verfügung und verlangen für diese Dienste Entgelt. Die Geschäftspartner selbst seien in dieser Funktion nicht berechtigt, Meldeanfragen zu stellen.
Laut Gesetz dürften Rechtsanwälte, Banken und Versicherungen Anfragen online durchführen, dafür sind Verwaltungsabgaben zu entrichten. Die Höhe dieser Abgaben und die Kosten für die Einräumung des Zugriffs auf das ZMR wurden durch die Meldegesetz-Durchführungsverordnung festgelegt. Die Verordnung sei vom Datenschutzrat geprüft worden und seit 1. März 2002 in Kraft.
Damit werde gewährleistet, dass die Daten des ZMR "gewissenhaft und ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze" verwendet würden, so das Ministerium.
Quelle: futureZone
