Neben dem Ziel der Gesetzesänderung kritisiert die DVD auch die Vorgehensweise dabei: So werde das Schutzgut des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in dem Entwurf nur am Rande erwähnt. Eine Diskussion darüber habe noch nicht einmal in Fachkreisen stattgefunden. Die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz seien von ihm selbst "zurückgestellt" worden. Auch die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit einer zentralen Identifikationsnummer sei nicht begründet worden.
Die im Entwurf vorgesehene Zweckbindung hält die DVD nicht für wirksam. Sie geht davon aus, dass die ID nicht nur bei den Finanzbehörden, sondern auch bei den Meldebehörden, die dem Bundesamt für Finanzen die Basisdatensätze zuliefern sollen, zur eindeutigen Identifizierung gespeichert werden. Denkbar sei auch, dass private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden werden. Wie die Nutzung dieser Daten im Wirtschaftsleben aufgehalten werden soll, darüber habe sich der Gesetzgeber erkennbar bisher keine Gedanken gemacht. Da aus der Sicht der Praxis derzeit kaum eine Chance einer Eingrenzung bestehe, fordere die Deutsche Vereinigung für Datenschutz einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens und eine gesellschaftliche Debatte.
Quelle: Heise online, 04.12.2003
