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Freitag, 2.05.2025
Transforming Government since 2001
Im Schriftwechsel und beim Informationsaustausch mit Behörden macht es künftig keinen Unterschied mehr, ob man seine Unterschrift mit dem Kugelschreiber leistet oder elektronisch am Computer eingibt. Das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, das am 27.08.2002 auch im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, stellt die elektronische der eigenhändigen Unterschrift gleich. Damit steht dem breiten Einsatz elektronischer Signaturen nichts mehr im Wege. Durch die Neuregelung wird das gesamte Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes für den modernen eRechtsverkehr geöffnet. Bürger und Verwaltung können in allen Fachgebieten und bei jeder Verfahrensart elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform und den mündlichen Absprachen rechtswirksam verwenden.

"Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. ... So können beispielsweise Steuererklärungen nun vollständig elektronisch abgegeben werden. Das hat für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass die Anträge schneller bearbeitet werden können. Auch für die Verwaltung wirkt sich das günstig aus: Die Daten liegen nun gleich elektronisch vor und müssen nicht erst auf den Computer übertragen werden. Das Gesetz schafft den notwendigen verlässlichen rechtlichen Rahmen für rechtsverbindliches elektronisches Handeln", sagte Bundesinnenminister Schily.

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes treten am 1. Februar 2003 in Kraft. Die verbeleibende Zeit wird die Verwaltung zur weiteren Vorbereitung des elektronischen Verkehrs und zur Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen der Länder nutzen.

Weitere Informationen:

Quelle: Bund.de
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