Im Schriftwechsel und beim Informationsaustausch mit Behörden macht es
künftig keinen Unterschied mehr, ob man seine Unterschrift mit dem
Kugelschreiber leistet oder elektronisch am Computer eingibt.
Das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher
Vorschriften, das am 27.08.2002 auch im Bundesgesetzblatt verkündet
worden ist, stellt die elektronische der eigenhändigen Unterschrift
gleich. Damit steht dem breiten Einsatz elektronischer Signaturen
nichts mehr im Wege. Durch die Neuregelung wird das gesamte Verwaltungsverfahrensrecht des
Bundes für den modernen eRechtsverkehr geöffnet. Bürger und Verwaltung
können in allen Fachgebieten und bei jeder Verfahrensart elektronische
Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform und den
mündlichen Absprachen rechtswirksam verwenden.
"Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. ... So können beispielsweise Steuererklärungen nun vollständig elektronisch abgegeben werden. Das hat für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass die Anträge schneller bearbeitet werden können. Auch für die Verwaltung wirkt sich das günstig aus: Die Daten liegen nun gleich elektronisch vor und müssen nicht erst auf den Computer übertragen werden. Das Gesetz schafft den notwendigen verlässlichen rechtlichen Rahmen für rechtsverbindliches elektronisches Handeln", sagte Bundesinnenminister Schily.
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes treten am 1. Februar 2003 in Kraft. Die verbeleibende Zeit wird die Verwaltung zur weiteren Vorbereitung des elektronischen Verkehrs und zur Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen der Länder nutzen.
Weitere Informationen:
Quelle: Bund.de
"Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. ... So können beispielsweise Steuererklärungen nun vollständig elektronisch abgegeben werden. Das hat für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass die Anträge schneller bearbeitet werden können. Auch für die Verwaltung wirkt sich das günstig aus: Die Daten liegen nun gleich elektronisch vor und müssen nicht erst auf den Computer übertragen werden. Das Gesetz schafft den notwendigen verlässlichen rechtlichen Rahmen für rechtsverbindliches elektronisches Handeln", sagte Bundesinnenminister Schily.
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes treten am 1. Februar 2003 in Kraft. Die verbeleibende Zeit wird die Verwaltung zur weiteren Vorbereitung des elektronischen Verkehrs und zur Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen der Länder nutzen.
Weitere Informationen:
- Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.August 2002 (PDF-Download)
- Broschüre der Bundesregierung zur elektronischen Signatur (PDF-Download)
- Elektronische Steuererklärung der Finanzbehörden der Länder ELSTER
- eVergabe des Bundes
Quelle: Bund.de