Der Bundesrat hat das Justizkommunikationsgesetz verabschiedet, welches einen umfassenden elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und die Führung von elektronischen Gerichtsakten ermöglicht. Von den neuen technischen Möglichkeiten profitierten Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen. Elektronisch übersandte Dokumente seien schneller beim Empfänger als Briefe und Faxe, und sie hätten den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs. Das herkömmliche Prozessrecht ging bisher von der Papierform aus und musste deshalb so umgestaltet werden, dass es für die neuen Techniken geöffnet wird. Auch bei elektronischen Dokumenten muss sichergestellt sein, dass das Dokument authentisch ist, also tatsächlich von seinem Verfasser stammt und auch nicht verändert worden ist.
Deshalb sieht das Justizkommunikationsgesetz vor, dass elektronisch abgefasste Urteile mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind. So genannte bestimmende Schriftsätze, wie beispielsweise Klageschriften, müssen grundsätzlich ebenfalls qualifiziert elektronisch signiert sein. Das Gesetz enthält zudem Regelungen über die elektronische Akteneinsicht, über den Beweiswert elektronischer Dokumente und über den Medientransfer, also über die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente. Das Gesetz ist Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen.
Quelle: Ecin, 22.03.2005
