Die Kommunen sind ehrgeizig in Sachen virtuelles Rathaus - ehrgeiziger als es gesetzlich derzeit möglich ist: "Der Wille ist weiter, als es das Gesetz erlaubt", betont Dr. Lutz Gollan vom Städte- und Gemeindebund. So ist etwa die Anzeige von Geburten online noch gesetzlich verboten.
Dennoch, so Gollan, soll das Potenzial des Internets dem Bürger am Ende zugute kommen. In anderen Pilotprojekten werden bis zum Frühjahr 2003 in insgesamt zwölf Gemeinden Baugenehmigungsverfahren schon online getestet, kann man sein Gewerbe elektronisch anmelden, sollen etwa Mülltonnen über die Internet-Seiten der Städte bestellt und die Kosten berechnet werden können - der persönliche Besuch im Rathaus, die Nachfragen per Fax oder Telefon, das Hin- und Herbewegen von Unterlagen verschwindet.
Quelle: Westfalenpost