Aus der Sitzung des Senats am 19. Mai 2015:
Mit dem Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Berlin) soll die Grundlage für medienbruchfreie elektronische Verwaltungsabläufe, die Förderung von Open Data und mehr elektronische Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. So sind die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung, umfassende elektronische Arbeitsabläufe und die Anpassung der Berliner Rechtsvorschriften zur Verwaltungsmodernisierung Gegenstand des Gesetzentwurfes, den der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel zur Kenntnis genommen hat. Der Entwurf wird nun vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung ins Abgeordnetenhaus dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.