Technisch übermittelte Bits und Bytes sollen unverfälschte Dokumente und unbestreitbare Willenserklärungen desjenigen repräsentieren, in dessen Namen sie auf den Weg gebracht worden sind. Unstrittig ist und war seit jeher, dass die eindeutige Identität der beteiligten Partner in allen elektronischen Verwaltungs- und Geschäftsprozessen eine der wesentlichen Grundlagen darstellt. Trotz aller Widrigkeiten der digitalen Halbwelt (Internet) möchte man sich auf Bürgerauskünfte, Anträge und Erklärungen, Gebühren- und Steuerbescheide, Bewilligungen oder Ablehnungen etc. auch in der wirklichen Wirklichkeit verlassen können. Akademisch interessant - und vielleicht teuer - kann es ansonsten im Streitfall werden. Kurz gesagt, es geht um Rechtsverbindlichkeit und letztlich auch Beweisbarkeit.
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Die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten hat mit der Regierung eine Vereinbarung ausgearbeitet, die eine E-Government-Zusammenarbeit regelt. Der Wiler Stadtrat unterstützt das Vorhaben.
Künftig soll im Kanton St.Gallen bei E-Government-Projekten überall am gleichen Strang gezogen werden. Dafür wird eine Vereinbarung sorgen, die die Gemeinden noch bis Ende August unterschreiben können. Welche Serviceleistungen sind zu erwarten?
