Qualifizierte digitale Signatur bedeutet oft viel zu großen Aufwand
Elektronisch übermittelte Rechnungen sollen Aufwand und Geld sparen und mit Hilfe digitaler Signaturen Betrügereien beim Vorsteuerabzug verhindern. In der Praxis herrscht aber sowohl bei Firmen als auch bei Ämtern Verwirrung und Unwissenheit, so das IT-Profimagazin 'iX' (aktuelle Ausgabe). Heute wird eine Rechnung für den Vorsteuerabzug nur noch dann anerkannt, wenn sie von Standard-Fax zu Standard-Fax übertragen wurde und beide Beteiligten die Originalpapiervorlage aufbewahren. Wird die Rechnung vom oder zum Faxserver übertragen, gilt sie als elektronisch übermittelt und bedarf laut Gesetzgeber einer qualifizierten digitalen Signatur. Für kleine Handwerksbetriebe bedeutet das großen Aufwand.