Nur 60 Fälle pro Tag können bearbeitet werden
Die Kapazitäten für die seit 1. April dieses Jahres zulässige Kontenabfrage der Finanz- und Sozialbehörden sind zunächst nur gering. Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' (morgige Ausgabe) kann das zuständige Bundesamt für Finanzen (BfF) derzeit nur rund 60 Fälle pro Tag bearbeiten. Anders als ursprünglich geplant, ist es vor 2006 nicht möglich, die Kontenrecherche vollautomatisch abzuwickeln. Alle Anfragen, auch der Sozialbehörden, müssen deshalb über den Tisch von Finanzbeamten gehen.